Wirbel um Bremer Bezahl-Pläne: „Ausgesprochen knifflig“
Berlin (dpa) - Das Land Bremen will künftig die Deutsche Fußball Liga (DFL) für Polizei-Einsätze bei Werder-Spielen zur Kasse bitten. Aber kann das Land den Vorstoß juristisch gegen die Verbände durchsetzen?
Und wie tief muss der Steuerzahler eigentlich für Fußball-Einsätze in die Tasche greifen?
Um welche Veranstaltungen geht es dem Bremer Senat?
Der Vorstoß bezieht sich auf kommerzielle Veranstaltungen mit mehr als 3000 Besuchern, bei denen die Polizei mit Ausschreitungen rechnet. Im Endeffekt treffen die drei „G“ (Groß, Gewinnorientiert, Gewaltpotenzial) in Bremen bisher nur auf Bundesligaspiele zu. Insbesondere auf die Nordderbys gegen Hannover 96 und den Hamburger SV. Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) will aber nicht ausschließen, dass es in Zukunft auch beim Basketball oder Eishockey zu Ausschreitungen kommt.
Wann soll die Regelung in Kraft treten?
Der Landtag soll das Vorhaben der rot-grünen Landesregierung nach der Sommerpause beschließen. Der DFL flattert dann nach Vorstellung des Senats voraussichtlich im Dezember nach dem Heimspiel von Werder Bremen gegen Hannover 96 erstmals eine Rechnung ins Haus.
Wie viel kosten Polizei-Einsätze im Fußball?
In der Saison 2012/2013 leistete die Polizei in den ersten beiden Bundesligen fast 1,8 Millionen Arbeitsstunden ab. Das entspricht laut der Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze 1351 Vollzeitkräften, die nur für Fußballspiele abgestellt werden. Erwartet die Bremer Polizei vor einem Spiel keinen Ärger, setzt sie 150 bis 180 Polizisten ein - die Kosten bei einer Einsatzdauer von acht Stunden liegen dann bei rund 60 000 Euro. Rechnen die Behörden mit Ausschreitungen, werden 700 bis 870 Beamte geschickt. Den Steuerzahler erwarten dann im Schnitt 310 000 bis 360 000 Euro Kosten. Die Differenz zu den normalen Kosten soll künftig die DFL übernehmen.
Wie sieht es in anderen Bundesländern aus?
Bisher steht Bremen mit seinem Vorstoß allein auf weiter Flur. Andere Landesregierungen halten die Idee für nicht zielführend oder verfassungsrechtlich bedenklich. Der Innenminister von Rheinland-Pfalz, Roger Lewentz (SPD), strebt allerdings bereits seit 2011 einen „Event-Euro“ an. Bei kommerziellen Veranstaltungen soll demnach jeder Besucher einen Euro zahlen, der dann direkt in die Finanzierung von Polizeieinsätzen fließt.
Wie ist denn die rechtliche Lage?
„Ausgesprochen knifflig“, meint der Verwaltungsrechtler Henning Bahr. Selbst Innensenator Mäurer geht davon aus, dass am Ende Gerichte über die Pläne entscheiden. Denn das Gewaltmonopol liegt beim Staat, deshalb muss dieser auch Sicherheit und Ordnung gewährleisten - das gilt auch für Fußballspiele. „Auf der anderen Seite kassieren die Vereine die Einnahmen, ohne das Kostenrisiko zu tragen“, sagt Bahr. Mit Risikospielen beschwören sie immer wieder Gefahren herauf. „Die Gewalt hat in den ersten beiden Ligen abgenommen, ist aber in der dritten Liga gewachsen“, sagt Frank Bramkamp vom Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen.
Hat der Bremer Senat Chancen?
Der Vorstoß ist laut Anwalt Bahr rechtlich schwer durchsetzbar: „Ich halte das Gewaltmonopol für absolut, egal was es kostet“, sagt der Verwaltungsjurist.