Lizensierung: Heizung für den Rasen wäre Pflicht

DFB und DFL begutachten das Stadion am Zoo.

Wuppertal. Fünf Inspekteure des Deutschen Fußball-Bundes und der Deutschen Fußball-Liga nahmen am Dienstag das Stadion vor allem unter Sicherheitsaspekten in Augenschein. Ergebnis laut WSV-Manager Thomas Richter: Hinsichtlich des Lizenzierungsverfahrens (Stichtag am 1. März) erwartet der Verein keine Probleme. "Der Gesamteindruck der Herren war positiv. Sie haben sich die Umbaupläne angesehen. Ein paar Änderungen werden wir vornehmen müssen. Zum Beispiel sollen behindertengerechte Plätze außerhalb des Innenraums geschaffen werden", sagt Richter. Gravierender ist, dass sich der WSV mit dem Thema Rasenheizung beschäftigen muss. Wäre sie im Aufstiegsfall in der ersten Saison mit einer plausiblen Begründung aufschiebbar, so ist sie in der zweiten Saison zwingend vorgeschrieben. Empfohlen wird eine Rasenheizung auch für die eingleisige Dritte Liga. Zum Ligastart am kommenden Samstag weist der WSV darauf hin, dass Zuschauer finanziell haften, wenn der Verein wegen Zuschauerausschreitungen beziehungsweise Verstößen gegen die Stadionordnung durch das DFB-Sportgericht bestraft wird. Ein entsprechendes Urteil hat das Oberlandesgericht Rostock 2006 gefällt. "Eine klare Ansage an randalierende Fans. Wir haben zu viele und eindeutig zu hohe Geldstrafen zahlen müssen", so Richter.