Nach Semenya-Einspruch CAS eröffnet ein Schiedsgerichtsverfahren
Lausanne (dpa) - Der Internationale Sportgerichtshof CAS hat den Einspruch der 800-Meter-Olympiasiegerin Caster Semenya gegen eine Regel des Leichtathletik-Weltverbandes IAAF, Testosteron-Limits für Mittelstreckenläuferinnen mit intersexuellen Anlagen einzuführen, angenommen.
„Caster Semenya hat beantragt, diese Regelungen für rechtswidrig zu erklären und zu verhindern, dass sie in Kraft gesetzt werden. Ein Schiedsverfahren wurde eröffnet“, heißt es in einer Mitteilung des CAS. Die IAAF-Regel soll ab 1. November gelten.
Danach sollen Frauen das Startrecht für Rennen zwischen 400 Metern und einer Meile (1609,34 Meter) nur erhalten, wenn ein spezifischer Testosterongehalt im Blut (5 Nanomol pro Liter) nicht überschritten wird. Läuferinnen müssten künftig „innerhalb einer durchgehenden Periode von mindestens sechs Monaten - beispielsweise durch die Einnahme hormoneller Verhütungsmittel“ - ihren erhöhten Wert dauerhaft reduzieren.
Die dreimalige Weltmeisterin aus Südafrika steht seit Jahren im Mittelpunkt einer Debatte über Hyperandrogenismus und Intersexualität. Mit ihrem Sieg bei der WM 2009 in Berlin hatte Semenya die weltweite Diskussion um Chancengleichheit und die Würde von Athletinnen mit hohen Testosteronwerten ausgelöst.