Doping-Experte Franke unterliegt Sprinterin Breuer

Hamburg (dpa) - Das Hamburger Landgericht hat dem Heidelberger Biologen Werner Franke die Behauptung verboten, die frühere Leichtathletin Grit Breuer habe im Alter von 13 Jahren von ihrem damaligen Trainer Thomas Springstein Dopingmittel bekommen.

Die Parteien stritten vor der Pressekammer über eine Erklärung, die Franke 2007 in einem Rechtsstreit mit Springstein abgegeben hatte. Franke war es nicht gelungen, anhand von Zeugen seine Behauptung zu beweisen, führte das Gericht aus.

Auch die ehemalige DDR-Sprinterin Katrin Zimmermann, die unter ihrem Mädchennamen Krabbe Gold bei der WM 1991 über 100 und 200 Meter gewonnen hatte, erinnerte sich nicht an mögliche Dopingpraktiken Mitte der 80er Jahre. Die ehemalige 400-Meter-Europameisterin Breuer stehe laut Gericht der Unterlassungsanspruch zu, da Frankes Äußerung sie in ihrem Persönlichkeitsrecht verletze.

Es müsse davon ausgegangen werden, dass die Tatsachenbehauptung unwahr sei, stellte das Landgericht fest. Die Behauptung sei geeignet, Breuer als ehemalige Leistungssportlerin ganz erheblich in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen. Wer eine solche ehrverletzende Behauptung aufstelle, müsse im Streitfalle ihre Richtigkeit beweisen.

Dieser Beweis sei dem Professor für Zell- und Molekularbiologie jedoch nicht gelungen, denn keine der von ihm benannten Zeuginnen habe ausgesagt, dass die Klägerin im Alter von 13 Jahren von ihrem damaligen Trainer Oral-Turinabol bekommen habe.