IAAF: Keine Sondergenehmigung für Geherin Krantz

Berlin (dpa) - Die Geherin Sabine Krantz kann nach einer Anmeldepanne des deutschen Verbandes definitiv nicht an den Leichtathletik-Weltmeisterschaften im August teilnehmen.

„Es ist ein sehr, sehr ärgerlicher Fall für die Athletin. Aber es besteht für sie keine Möglichkeit mehr“, sagte Helmut Digel, Council-Mitglied des Internationalen Leichtathletik-Verbandes (IAAF), dem Berliner „Tagesspiegel“.

Die deutsche Rekordhalterin über 20 Kilometer hatte die geforderte WM-Norm zwar geschafft, der Deutsche Leichtathletik-Verband (DLV) hatte jedoch vergessen, den Qualifikationswettbewerb vom 11. Juni in Erfurt vorher bei der IAAF anzumelden. Ein Antrag auf eine Sondergenehmigung für die 30-Jährige sei aussichtslos, sagte Digel: „Der IAAF liegen fünf oder sechs solcher Anträge vor, unter anderem ein vergleichbarer Fall aus Italien. Es herrscht aber in der IAAF die Meinung, dass es ein Dammbruch wäre, einem solchen Antrag stattzugeben.“

Die Regeln ließen keinen Umweg zu. „Ein Gnadengesuch, zum Beispiel durch den IAAF-Präsidenten, ist nicht vorgesehen.“ Auch die Möglichkeit, sich den Start juristisch durch eine einstweilige Verfügung zu erstreiten, hält Digel nicht für erfolgversprechend. „Sie kann ja nicht die IAAF auf ein Startrecht verklagen, wenn der nationale Verband den Fehler gemacht hat.“

Digel empfiehlt den nationalen Verbänden, einen Antrag auf Regeländerung einzureichen. „Statt öffentlich über den Weltverband zu meckern, sollten sie lieber versuchen, die Regeln selbst zu verändern.“ Die WM findet im August im südkoreanischen Daegu statt.