Pferdebesitzer gegen Verband Juristisches Tauziehen um Deutsches Derby 2016 geht weiter

Köln (dpa) - Das juristische Tauziehen um das Deutsche Derby 2016 geht nach einem Urteil des Landgerichts Köln in die nächste Runde.

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Die Zivilkammer des Gerichts unter Vorsitz von Richter Hans-Joachim Becks hat im Klageverfahren des in Hongkong lebenden Pferdebesitzers Horst Pudwill gegen den Galopper-Dachverband eine Entscheidung des verbandsgerichtlichen Renngerichts vom April 2017 unter formaljuristischen Erwägungen aufgehoben.

Pudwill, Besitzer des damaligen Derby-Dritten Dschingis Secret, hatte darauf geklagt, dass die Erstplatzierten Isfahan und Savoir Vivre wegen zu häufigen Peitscheneinsatzes der Jockeys zu disqualifizieren seien. Dabei geht es Pudwill auch um entgangene Preisgelder. Das Renngericht des Verbandes hatte eine Disqualifikation stets verneint, das Obere Renngericht eine solche bejaht.

Beim Renngericht muss nun eine neue Entscheidung getroffen werden. Inhaltlich fällte das Landgericht kein Urteil, sondern wies die eingereichte Klage ab. Bereits bei der Verhandlung des Falles im Mai hatte das Landgericht die Verbandsautonomie gestärkt, dabei allerdings auf strikte Einhaltung formaljuristischer Regeln gedrängt.