Causa Pechstein: CAS verteidigt sich

Lausanne/München (dpa) - Der Internationale Sportgerichtshof CAS hat sich mehr als zwei Monate nach der aufsehenerregenden Kritik des Münchner Oberlandesgerichts in der Causa Claudia Pechstein gewehrt.

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Im Schadensersatzprozess der Eisschnellläuferin hatte das OLG Mitte Januar unter anderem die Neutralität des CAS infrage gestellt, weil bei der Nominierung der Lausanner Richter Verbände gegenüber Sportlern bevorteilt würden. In einer Stellungnahme wies der CAS nun vage darauf hin, dass seit Pechsteins Dopingprozess im Jahr 2009 Reformen stattgefunden hätten, ohne aber Details zu nennen.

Zudem kritisierte die höchste sportgerichtliche Instanz in der Schweiz die Entscheidung des OLG, dass nationale Zivilgerichte die gängigen Schiedsvereinbarungen von Sportlern mit Verbänden - etwa zum Prozedere bei möglichen Dopingvergehen - für ungültig erklären können. Dies würde „die Grundprinzipien der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit gefährden“, hieß es in der Stellungnahme.

Der CAS skizzierte Szenarien, wonach Sportler in ihren jeweiligen Ländern unterschiedlich behandelt werden, etwa bei der Frage, ob sie zu einem Wettkampf zugelassen werden oder nicht. „Dies würde generell die Glaubwürdigkeit des Sports beeinträchtigen“, meinte der CAS. Darüber hinaus mahnte der CAS, dass Verfahren Jahre dauern könnten, sollte der zivilrechtliche Weg mit allen Instanzen gegangen werden.