Der heute 28-jährige Pankratow war im September an der Schweizer Grenze mit Infusions-Hilfsmitteln erwischt worden. Dies verstoße gegen den Anti-Doping-Code, hieß es in der Urteilsbegründung.
Pankratow hatte zudem 22 Ampullen des nicht auf der Dopingliste stehenden Kälberblut-Präparates Actovegin im Gepäck. Er hatte der FIS vorgeworfen, ihn ohne ausreichenden Verdacht seit Monaten suspendiert zu haben. Gegen das Urteil kann der Langläufer beim Internationalen Sportgerichtshof CAS Berufung einlegen. Russland steht nach wiederholten Dopingverstößen seiner Athleten unter scharfer Kontrolle der FIS.