Chronologie: Das lange Gezerre ums Betreuungsgeld
Berlin (dpa) - Nach langem koalitionsinternen Streit hat die Bundesregierung ihren Gesetzentwurf zum Betreuungsgeld auf den Weg gebracht. Ein Rückblick:
6. November 2011: Nach monatelangem Ringen und gegen den Widerstand der FDP setzt die CSU das bereits im Koalitionsvertrag vorgesehene Betreuungsgeld durch. Kurz darauf regt sich Widerstand in der Koalition. Vor allem die CDU-Frauen laufen Sturm. Sie wollen das Geld nicht bar auszahlen lassen, sondern in Form von Gutscheinen.
14. November: Bei ihrem Parteitag in Leipzig geht die CDU einem offenen Streit mit der Schwesterpartei CSU aus dem Weg. Die CSU hatte zuvor mit der Ablehnung aller Koalitionsbeschlüsse gedroht, falls es nicht zur Barauszahlung des Betreuungsgeldes kommen sollte.
1. Februar: Die EU-Kommission rügt die deutschen Pläne: „Die EU-Kommission ist überrascht zu erfahren, dass es Ideen gibt, Frauen zu ermutigen, zu Hause zu bleiben“, sagt die Sprecherin von EU-Sozialkommissar Laszlo Andor in Brüssel.
5. Februar: Widerstand nun auch in der CSU: Die Europa-Abgeordnete Monika Hohlmeier fürchtet, Familien aus bildungsfernen Schichten würden das Geld nicht zum Wohl ihrer Kinder einsetzen. „Hier wäre es gut, wenn die Kinder so früh wie möglich zusätzliche Förderung und Betreuung von öffentlicher Seite bekommen.“
2. März: Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt kritisiert in einem Gespräch mit der Nachrichtenagentur dpa: „Ich halte das Betreuungsgeld für den falschen Weg. Das ist weder eine beschäftigungs- noch eine bildungsfreundliche Lösung.“
30. März: In der CDU wächst der Widerstand: Wie die Zeitung „Die Welt“ berichtet, haben sich 23 CDU-Bundestagsabgeordnete darauf festgelegt, das Betreuungsgeld abzulehnen. Die CSU pocht darauf, die Absprachen einzuhalten.
2. April: Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hält an den Plänen fest: „Die politische Entscheidung in der Koalition ist gefallen“, sagt Regierungssprecher Steffen Seibert. Doch auch nach Merkels Machtwort verstummt die Kritik in den eigenen Reihen nicht.
4. April: Wegen verfassungsrechtlicher Bedenken droht die FDP mit einer Ablehnung im Parlament. „Ich bezweifle, dass der Bund für die Einführung eines Betreuungsgeldes überhaupt zuständig ist“, sagt die Vorsitzende des Familienausschusses im Bundestag, Sibylle Laurischk (FDP). Merkel und Unions-Fraktionschef Volker Kauder warnen die FDP vor einer Blockade.
21. April: Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) warnt die Regierungskoalition vor einem Scheitern des Projekts in Karlsruhe. Es sei damit zu rechnen, dass Gegner des Betreuungsgeldes vor das Bundesverfassungsgericht zögen.
14. Mai: Mit einem Zehn-Punkte-Programm will Merkel den ins Stocken geratenen Ausbau der Kinderkrippen für unter Dreijährige vorantreiben und den Streit mit diesem Kompromiss beilegen. Familienministerin Kristina Schröder (CDU) stellt den Plan am 30. Mai vor.
6. Juni: Das Bundeskabinett verabschiedet den Gesetzentwurf. Die Koalitionsfraktionen wollen das umstrittene Gesetz am 29. Juni im Bundestag abschließend verabschieden.