Fragen und Antworten Eine Festnahme der besonderen Art - der Fall Puigdemont
Berlin/Schleswig/Barcelona (dpa) - Die Reise von Carles Puigdemont endete jäh. Es war Sonntagvormittag, 11.19 Uhr, als Einsatzkräfte der Autobahnpolizei den ehemaligen katalanischen Regionalpräsidenten in Deutschland festnahmen.
An einer Raststätte der Autobahn 7 in der Nähe der Ausfahrt Schleswig-Schuby. Nun ist ein kompliziertes juristisches Verfahren in Gang. Ausgang ungewiss.
Wieso war Puidgemont überhaupt in Deutschland unterwegs?
Der 55-Jährige war auf der Rückreise aus Finnland, wo er am Freitag eine Rede gehalten hatte. Danach wollte er über Dänemark und Deutschland nach Belgien zurück. Dorthin war Puidgemont geflüchtet, nachdem ihn die spanische Zentralregierung Ende Oktober nach dem umstrittenen katalanischen Unabhängigkeitsreferendum abgesetzt hatte.
Warum wurde Puigdemont nun festgenommen?
Grundlage ist ein europäischer Haftbefehl, den Spanien am Freitag ausgestellt hatte. Darin wird Puigdemont Rebellion und Veruntreuung öffentlicher Gelder vorgeworfen. Stellt ein EU-Staat einen europäischen Haftbefehl gegen jemanden, wird derjenige automatisch zur Fahndung ausgeschrieben. Das passiert über das Schengener Informationssystem. Zusätzlich haben die EU-Staaten Kontaktstellen für solche Fälle: in Deutschland beim Bundeskriminalamt. Dort ging die Information zu Puigdemont am Freitag ein.
Warum wurde er nicht schon in Finnland oder Dänemark festgenommen?
Für die finnischen Behörden kam der Haftbefehl nach eigenen Angaben zu spät - auch, weil sie zunächst offene Fragen mit den Spaniern klärten. In Dänemark gab es zu dieser Frage keine offizielle Antwort. Politiker vermuten, der spanische Geheimdienst habe gezielt gewartet, bis Puigdemont aus Dänemark aus- und nach Deutschland eingereist war, um der Polizei dann einen Hinweis zu geben. Hintergrund könne sein, dass das deutsche Recht dem spanischer näher sei als das dänische - und damit eine Ausweisung wahrscheinlicher.
Erwischte ihn die deutsche Polizei wegen eines Winks der Spanier?
Das wird spekuliert. Offiziell heißt es zu den Abläufen in Deutschland, die Polizei in Schleswig-Holstein sei vom BKA über den Haftbefehl gegen Puigdemont informiert worden. Eingebunden war laut Bundesinnenministerium ein BKA-Verbindungsbeamter aus Madrid, der den Hinweis gab, eine Einreise Puigdemonts stehe bevor. Unklar blieb, wie genau sein Hinweis war und woher er seine Informationen hatte.
Wie geht es nun weiter?
Da Puigdemont am Sonntag nach seiner Festnahme in die JVA Neumünster gebracht wurde, war zunächst das dortige Amtsgericht zuständig. Der Katalane sollte dort am Montagnachmittag dem Amtsrichter vorgeführt werden - für eine sogenannte Festhalteanordnung. Danach erhält die zuständige Generalstaatsanwaltschaft die Akten und prüft, ob die Voraussetzungen für eine Auslieferung nach Spanien vorliegen. Dazu müsste es in Deutschland einen Straftatbestand geben, der dem entspricht, der Puigdemont vorgeworfen wird. Ist das der Fall, wäre als nächstes das Oberlandesgericht in Schleswig am Zug.
Inwiefern?
Das OLG muss dann prüfen, ob Puigdemont in Auslieferungshaft genommen wird. Es kann dazu Unterlagen aus Spanien heranziehen und muss klären, ob eine Übergabe an die spanischen Behörden zulässig ist.
Was genau wird dabei geprüft?
Es gibt zwar Kategorien schwerer Straftaten, bei denen ein Verdächtiger meist ohne tiefere Prüfung der Auslieferungsgründe überstellt wird - etwa bei Terrorismus, Sabotage, Cyberkriminalität oder Menschenhandel. „Die Delikte, die Herrn Puigdemont vorgeworfen werden, fallen allerdings nicht darunter“, sagt der Kölner Strafrechtsexperte Nikolaos Gazeas. Daher muss in diesem Fall von einem Gericht geprüft werden, ob die vorgeworfene Tat auch in Deutschland als Straftatbestand eingestuft ist oder nicht - also ob die Tat auch strafbar ist, wenn sie hierzulande verübt worden wäre.
Gehört Rebellion dazu?
Laut Bundesjustizministerium sieht das deutsche Strafgesetzbuch „nicht in Worten den Vorwurf der Rebellion vor“. Ob diesem aber zum Beispiel die Straftat des Hochverrats gleichzusetzen ist, müssten nun die Behörden in Schleswig-Holstein entscheiden. Nach dem Strafgesetzbuch muss strafbarer Hochverrat „mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt“ begangen werden.
Reicht bereits einer der Vorwürfe für eine Auslieferung?
Ja. Nach Ansicht von Strafrechtler Gazeas könnte Puigdemont etwa wegen der Unterschlagung öffentlicher Gelder durchaus ausgeliefert werden. In Deutschland sei das mit der Untreue gleichzusetzen. Wenn die Justiz nur die Veruntreuung von Geldern als relevant ansehe, könne sie die Auslieferung darauf beschränken. Soll heißen: Spanien könnte dann nur diesen Sachverhalt strafrechtlich verfolgen.
Wie lange kann das Ganze dauern?
Es gibt eine Frist von 60 Tagen, die jemand in Auslieferungshaft bleiben darf. Es kann zwar auch länger dauern. Im Fall Puigdemont wird bisher aber nicht damit gerechnet, dass die Frist ausgeschöpft wird. Allerdings hätte er danach - falls die Behörden im Norden Ja zu einer Auslieferung sagen - noch die Möglichkeit, in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde einzulegen, um eine Auslieferung zu verhindern.
Könnte Puigdemont in Deutschland auch Asyl beantragen?
Theoretisch ja. Allerdings wären die Chancen nicht sehr groß, da Spanien als EU-Staat per se als sicher gilt. Puigdemont erwägt nach Angaben seines Anwalts derzeit auch kein Asylgesuch.
Was droht ihm bei einer Auslieferung nach Spanien?
In der Heimat drohen ihm bis zu 30 Jahre Haft.