Gericht erlaubt Fackeln bei rechter Mahnwache
Pforzheim (dpa) - Mitglieder einer rechtsextremistischen Gruppierung dürfen beim heutigen Gedenken an das Bombardement der Stadt Pforzheim vor 67 Jahren auch Fackeln tragen.
Die öffentliche Ordnung sei dadurch nicht verletzt, urteilte das Verwaltungsgericht Karlsruhe am Montag und widersprach damit der Kommune (Az.: 2 K 378/12). Oberbürgermeister Gert Hager zeigte sich enttäuscht über die Entscheidung und legte Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg ein.
Fackeln verstoßen nach Ansicht des Verwaltungsgerichts erst dann gegen die öffentliche Ordnung, wenn sie „als typische Symbole der Darstellung nationalsozialistischer Machtausübung in aggressiv-kämpferischer Weise eingesetzt würden“. Dies sei im vorliegenden Fall aber nicht zu erwarten. Der 23. Februar wird in Pforzheim jedes Jahr als offizieller Gedenktag an das Bombardement der Stadt begangen, dem 1945 rund 18 000 Einwohner zum Opfer fielen.
Die Stadt wehrt sich unter dem Motto „Fackeln aus“ mit einer Großdemonstration gegen die sogenannten Fackel-Mahnwachen auf dem Pforzheimer Wartberg. Der Aufmarsch von Rechtsextremisten sei eine Provokation und eine Schändung dieses ganz besonderen Tages.