Hintergrund: Auslieferungsabkommen mit den USA

Berlin (dpa) - Der von den USA gesuchte Ex-Geheimdienstmann Edward Snowden bemüht sich in rund 20 Staaten um politisches Asyl. Ob er in einem dieser Länder eine sichere Zuflucht vor der US-Justiz finden kann, ist unbekannt.

Souveräne Staaten müssen grundsätzlich niemanden ausliefern - es sei denn, diese haben sich in Auslieferungsabkommen anderen Ländern gegenüber dazu verpflichtet. Die meisten der von Snowden als mögliches Asyl-Ziel ausgewählten Staaten haben ein solches Abkommen mit Washington geschlossen.

Mit der Europäischen Union unterzeichneten die USA 2009 ein neues Auslieferungsabkommen. Darin verpflichtet sich Washington unter anderem, gegen niemanden die Todesstrafe zu verhängen, der von der EU an US-Behörden überstellt wird. Mit den von Snowden in Betracht gezogenen EU-Ländern waren bereits zuvor Auslieferungsabkommen in Kraft: Deutschland (seit 1980), Österreich (2000), Finnland (1980), Frankreich (2002), Italien (1984), Irland (1984), Niederlande (1983), Polen (1999) und Spanien (1971).

Auch die restlichen europäischen Staaten auf Snowdens Asyl-Liste schlossen Auslieferungsabkommen mit den USA: die Schweiz 1997 und Norwegen 1980. Auslieferungsabkommen sind auch in Kraft mit Indien seit 1999, mit Bolivien seit 1996 und mit Brasilien seit 1964.

Kein Abkommen besteht mit China. Mit Island, Kuba, Nicaragua und Venezuela haben die USA zwar Auslieferungsabkommen vereinbart, doch wurden sie bereits vor dem Zweiten Weltkrieg unterzeichnet. Die Regierungen dieser Staaten dürften sich daran nicht mehr gebunden fühlen.