Hintergrund: Defizitsünder werden schneller bestraft
Straßburg/Brüssel (dpa) - Die größte Reform des Stabilitätspaktes seit Euro-Einführung 1999 ist in trockenen Tüchern. Das Europaparlament billigte das Gesetzespaket für eine verschärfte Wirtschafts- und Finanzaufsicht in Europa.
Nun müssen noch die EU-Finanzminister am 4. Oktober zustimmen. Das gilt als Formsache.
Die Reform kann nach Angaben der EU-Kommission, die vor einem Jahr die auch „Six-Pack“ genannten Vorschläge unterbreitete, spätestens Anfang nächsten Jahres in Kraft treten. Das Paket enthält nicht die Idee einer Wirtschaftsregierung für die Eurozone - eine Forderung von Kanzlerin Angela Merkel und Frankreichs Präsident Nicolas Sarkozy.
Der Stabilitätspakt war 2005 auf Betreiben der damaligen Schuldensünder Deutschland und Frankreich aufgeweicht worden, weil sie Strafen fürchteten. Im Folgenden die wichtigsten Punkte der Reform:
- MEHR VORBEUGUNG: EU-Staaten, die ihre Sparziele verletzen und noch nicht die Maastrichter Defizitgrenze von drei Prozent der Wirtschaftsleistung erreicht haben, erhalten Verwarnungen. Eurostaaten drohen im vorbeugenden Teil des Pakts neuerdings Sanktionen. Falls sie europäische Sparvorgaben zum wiederholten Mal brechen, müssen sie ein Pfand von bis zu 0,2 Prozent ihrer Wirtschaftsleistung hinterlegen.
- STRENGERES SANKTIONSSYSTEM: Schon der alte Stabilitätspakt sieht Geldstrafen vor, die in der Praxis aber nie verhängt wurden. Das soll jetzt einfacher werden. Wenn ein Euro-Mitgliedsland neu in ein Strafverfahren wegen Überschreitung der Drei-Prozent-Grenze kommt, muss es ein Pfand von 0,2 Prozent der Wirtschaftsleistung hinterlegen. Es kann im Falle schlechter Führung in ein Strafgeld umgewandelt werden. Die Buße kann im Laufe des Verfahrens dann noch steigen. Bei Entscheidungen über die Sanktionen sind die Blockade-Möglichkeiten der Staaten eingeschränkt.
- GESAMTVERSCHULDUNG: Künftig wird es auch möglich, gegen ein Land ein Defizitverfahren zu eröffnen, wenn es bei der gesamtstaatlichen Verschuldung die erlaubte Grenze von 60 Prozent der Wirtschaftsleistung überschreitet. Bisher war dies nicht möglich. Nach Angaben von Diplomaten gibt es eine Übergangszeit von drei Jahren, damit sich Staaten auf diese neue Regel einstellen können.
- WIRTSCHAFTSÜBERWACHUNG: Die EU-Institutionen überwachen strenger als bisher die wirtschaftliche Entwicklung eines Landes. Damit sollen spekulative Auswüchse wie Immobilienblasen verhindert werden, die letztlich die gesamte Eurozone treffen können. Es drohen auch in diesem Teil des Paktes in letzter Konsequenz Strafgelder von bis zu 0,1 Prozent der Wirtschaftsleistung.