Hintergrund: Der Militäreinsatz in Libyen

Brüssel (dpa) - Das Mandat des UN-Sicherheitsrates erlaubt den Staaten, „alle notwendigen Maßnahmen“ zum Schutz der angegriffenen Zivilbevölkerung zu ergreifen. Ausgeschlossen ist nur eine „ausländische Besatzung“ Libyens.

Das Flugverbot ist eine von mehreren erlaubten Maßnahmen, mit denen Zivilisten geschützt werden sollen.

Bis zu einer vollständigen Übernahme der Militäraktionen durch die Nato ist das Bündnis für die Einhaltung des Waffenembargos (Seeblockade) und die Durchsetzung der Flugverbotszone zuständig. Die Mitglieder der „Koalition“ haben bisher aber auch libysche Armeeeinrichtungen bombardiert, wenn diese zu Angriffen auf Zivilisten genutzt werden könnten.

Mit dem Flugverbot sollen sämtliche Flüge über Libyen unterbunden werden, sofern diese nicht ausdrücklich erlaubt sind - beispielsweise Hilfsflüge. Flugzeuge in der Verbotszone dürfen aber nicht einfach abgeschossen werden, weil die Piloten sich auch verirrt haben könnten. Die Einsatzregeln der Flugzeugbesatzungen sehen vor, dass sie das Feuer immer dann eröffnen dürfen, wenn sie selbst bedroht sind. Das gilt auch, wenn sie vom Boden aus angegriffen oder in einem Zielradar erfasst werden sollten. In Zweifelsfällen müssen die Piloten die Vorgesetzten kontaktieren.

Die Übernahme der Zuständigkeit für das Flugverbot durch die Nato bedeutet, dass alle Staaten der „Koalition“ ihre Flüge zu Einsätzen anmelden müssen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Nato-Kommandeure über solche Flüge Bescheid wissen. Nach Angaben von Militärs gilt die libysche Luftabwehr nach den bisherigen Angriffen der Koalition als „schwer beschädigt“, die Luftwaffe verfüge vermutlich über keine flugfähigen Flugzeuge mehr.