Hintergrund: Die Sanktionen der EU gegen Russland
Brüssel (dpa) - Die Europäische Union verhängt in der Ukraine-Krise seit Monaten schrittweise Sanktionen gegen Russland. Damit will die EU ein Umsteuern Moskaus in dem Konflikt bewirken.
Die bislang geltenden Sanktionen der EU:
- Einreiseverbote und Kontensperrungen gegen insgesamt 95 Personen. Betroffen sind Meinungsführer aus der russischen Politik und Wirtschaft sowie ostukrainische Separatisten.
- Eine schwarze Liste verbietet 23 Unternehmen oder Organisationen, Geschäfte mit der EU zu machen. Ihr Vermögen in der EU wird eingefroren. Dies sind vor allem Firmen, die von der Annexion der Krim durch Russland profitierten.
- Erschwerter Zugang zu den EU-Finanzmärkten für fünf russische Banken. Dies gilt für alle Banken mit einem staatlichen Anteil von mindestens 50 Prozent, etwa die größte russische Bank Sberbank sowie die Gazprombank.
- Verbot künftiger Rüstungslieferungen. Betroffen sind alle Güter, die auf einer entsprechenden Liste der EU stehen.
- Exportverbot für bestimmte Hochtechnologiegüter an das Militär, etwa Verschlüsselungssysteme sowie für Hochleistungscomputer.
- Ausfuhrverbote für Spezialtechnik zur Ölförderung. Zielt auf Geräte, die für Ölbohrung und -förderung etwa in der Arktis gebraucht werden.
Die neuen, bislang noch nicht in Kraft getretenen Sanktionen:
- Konten- und Einreisesperren gegen weitere rund 20 Personen.
- Weitere Wirtschaftssanktionen gegen Staatsbanken, Rüstungsfirmen und Unternehmen der Erdölförderung. Die EU will ihnen den Zugang zu europäischen Krediten erschweren. Dies würde laut Diplomaten etwa die staatlichen Ölfirmen Rosneft, Gazpromneft und Transneft treffen.
- Das Exportverbot für Technologie zur Erdölförderung soll ausgeweitet werden ebenso wie die Beschränkungen zur Ausfuhr militärisch nutzbarer Güter.