Hintergrund: Kernpunkte von Zschäpes Aussage
München (dpa) - Mehr als eineinhalb Stunden dauert die Verlesung der Aussage der mutmaßlichen Neonazi-Terroristin Beate Zschäpe im Münchner NSU-Prozess. Dies sind die wesentlichen Inhalte:
ENTSCHULDIGUNG: Am Ende ihrer Aussage findet Zschäpe Worte des Bedauerns für die Opfer des NSU-Terrors. „Ich entschuldige mich aufrichtig bei allen Opfern und Angehörigen der Opfer der von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt begangenen Straftaten.“ Und sie sagt: „Ich fühle mich moralisch schuldig, dass ich zehn Morde und zwei Bombenanschläge nicht verhindern konnte. Ich fühle mich moralisch schuldig, dass ich nicht in der Lage war, auf Uwe Mundlos und auf Uwe Böhnhardt entsprechend einzuwirken, unschuldige Menschen nicht zu verletzen und nicht zu töten.“
DIE MORDE: Von allen zehn Morden - neun an türkischen Migranten, einer an einer deutschen Polizistin - will Zschäpe vorher jeweils nicht gewusst haben. Immer wieder fällt dieser Satz: Sie sei weder an der Vorbereitung noch an der Durchführung der Verbrechen beteiligt gewesen. Mundlos und Böhnhardt hätten ihr immer erst später davon berichtet - und sie sei stets fassungslos, geschockt und entsetzt gewesen. „Ich wusste von nichts. Ich hatte keinerlei Vorbereitungshandlungen mitbekommen“, sagt Zschäpe beispielsweise über den ersten Mord im Jahr 2000 in Nürnberg. Später sei sie dann „enttäuscht“ darüber gewesen, dass die beiden erneut gemordet hätten, heißt es an einer Stelle ihrer Aussage. Auch vom Mord an der Polizistin Michèle Kiesewetter habe sie erst danach erfahren. Dabei sei es Böhnhardt und Mundlos nur um die Pistolen der beiden Polizisten gegangen, auf die sie geschossen hatten. Ein Beamter überlebte schwer verletzt.
DIE SPRENGSTOFFANSCHLÄGE: Auch vom Bombenanschlag auf ein iranisches Geschäft in der Kölner Probsteigasse und dem Nagelbombenanschlag in der Kölner Keupstraße will Zschäpe vorher jeweils nichts gewusst haben. Sie stellt aber klar, dass es Böhnhardt war, der die Bombe in dem Lebensmittelgeschäft deponierte. Auch von dem verheerenden Anschlag in der Keupstraße sei sie „einfach nur entsetzt“ gewesen.
BANKÜBERFÄLLE: Zschäpe räumt ein, von den regelmäßigen Banküberfällen der beiden habe sie gewusst, allerdings nicht im Detail. Sie habe die Überfälle aber akzeptiert und davon profitiert - mit dem Geld habe man das Leben im Untergrund finanziert.
DIE ROLLE DER GEHEIMDIENSTE: Anders als gerüchteweise gemutmaßt offenbart Zschäpe keine Einzelheiten über Verstrickungen zu Verfassungsschutzämtern. Allerdings belastet sie den mutmaßlichen NSU-Unterstützer Tino Brandt schwer. Brandt war V-Mann des thüringischen Verfassungsschutzes und Anführer des „Thüringer Heimatschutzes“. Er hat nach eigenem Eingeständnis sein Honorar in Höhe von 200 000 Euro überwiegend in seine „politische Arbeit“ gesteckt. Sie selber sei erst aktiv geworden, „nachdem Tino Brandt zu unserer Gruppe gestoßen war“, heißt es in Zschäpes Aussage. Brandt sei „der Mittelpunkt aller Aktionen“ gewesen. Er habe das „Geld zur Verfügung“ gestellt „und somit unsere Aktivitäten erst ermöglicht“. Zschäpe bezog sich dabei allerdings nicht auf die NSU-Morde, sondern die Aktionen der „Kameradschaft Jena“ vor dem Abtauchen. Sehr wohl habe Brandt aber mit Mundlos und Böhnhardt telefoniert, als das Trio schon abgetaucht war.
UNTERSTÜTZERSZENE: Zschäpe sagt nur wenig darüber, wer Mundlos und Böhnhardt bei ihren Taten unterstützt haben könnte. Allerdings bestätigt sie, dass Gesinnungsgenossen in Chemnitz die drei bei sich versteckt hatten. Sie nennt auch Namen. Diese Männer gehörten zur Organisation „Blood & Honour“ und haben auch selber schon als Zeugen im NSU-Prozess ausgesagt.
DER TOD DER BEIDEN UWES: Vom Tod ihrer beiden Freund will Zschäpe aus dem Radio erfahren haben. Bei der Meldung, dass ein Wohnmobil brenne und dass darin zwei Leichen gefunden worden seien, habe sie sofort gewusst, dass es sich um Mundlos und Böhnhardt handeln musste.
BRANDSTIFTUNG: Zschäpe räumt ein, die letzte Fluchtwohnung des NSU in Zwickau in Brand gesteckt zu haben. Sie habe damit ein Versprechen eingelöst, das sie Mundlos und Böhnhardt gegeben habe. Zschäpe weist aber den Anklagevorwurf des versuchten Mordes zurück: Sie sei sich sicher gewesen, dass weder ihre Nachbarin noch zwei Handwerker im Haus gewesen seien.
TERRORISTISCHE VEREINIGUNG: Zschäpe argumentiert, es habe keine Terrorgruppe namens „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) gegeben. Sie sei an keiner Gründung beteiligt und kein Mitglied gewesen. Sie habe sich weder damals noch heute als Mitglied einer solchen Bewegung gesehen. „Ich weise den Vorwurf der Anklage, ich sei ein Mitglied einer terroristischen Vereinigung namens NSU gewesen, zurück“, heißt es in Zschäpes Aussage. Insbesondere bestreitet sie auch den Anklagevorwurf, „gleichgeordnetes“ Mitglied gewesen zu sein. Wenn man den NSU als Vereinigung betrachten wolle, dann habe dieser maximal aus zwei Personen bestehen können: Mundlos und Böhnhardt. Sie habe sich weder mit den Morden noch mit einem ideologischen Hintergrund identifiziert.
BEKENNER-DVD: Das sogenannte Paulchen-Panther-Video, in dem sich der NSU zu den Morden und Anschlägen bekennt, will Zschäpe erst im Prozess das erste Mal gesehen haben. Sie habe nicht bei der Erstellung geholfen. Auch den Inhalt habe sie nicht gekannt - nur vermutet, dass die Überfälle und die Morde Gegenstand sein könnten.
WAFFEN: Zschäpe will keine Waffe besorgt und auch an keiner Lieferung oder Übergabe beteiligt gewesen sein. Sie wusste aber von mehreren Waffen in der Wohnung: „Ich gewöhnte mich daran, ab und zu eine herumliegende Pistole gesehen zu haben. Akzeptiert habe ich es nie.“
FINANZEN: Den Vorwurf der Bundesanwaltschaft, sie habe die Finanzen für das Trio verwaltet, weist sie zurück. Nur im Urlaub sei sie für die Kasse verantwortlich gewesen, „weil ich am sparsamsten war“. Auch die Miete habe meist sie bezahlt. Ansonsten habe es keine speziellen Zuständigkeiten für das Bestreiten der alltäglichen Kosten gegeben.
TARNUNG: Zschäpe räumt ein, an der Tarnung des Trios mitgewirkt zu haben - aber aus Eigeninteresse: Auch sie selbst sei ja schon seit Jahren auf der Flucht und damit in der Illegalität gewesen. Die Schlussfolgerung der Bundesanwaltschaft, sie sei deshalb mit den Morden einverstanden gewesen, weist Zschäpe allerdings zurück.
KINDHEIT UND JUGEND: Zschäpe schildert ihre schwierige Kindheit. Die richtige Schreibweise ihres rumänischen Vaters habe sie erstmals in der Anklageschrift zum NSU-Prozess gesehen. Bereits zu DDR-Zeiten habe die Mutter übermäßig getrunken. Kurz nach der Wende habe sie Mundlos kennengelernt und sei mit ihm zusammen gewesen. Die beiden hätten „nationalistische Lieder“ gehört und auch „mitgegrölt“. Bei ihrem 19. Geburtstag habe sie Böhnhardt kennengelernt und sich in ihn verliebt.
ERKLÄRUNGSVERSUCHE: Im Grunde, sagt Zschäpe, habe sie gegen ihren Willen im Untergrund gelebt. Zu Beginn habe sie Gefängnis gefürchtet, weil in einer von ihr gemieteten Garage Sprengstoff gefunden worden sei. Nach dem ersten Mord und auch danach habe sie immer wieder aussteigen wollen, aber die beiden Uwes hätten für diesen Fall mit Selbstmord gedroht. Sie habe sich „von den Taten abgestoßen, nach wie vor zu Böhnhardt hingezogen“ gefühlt und sich dem „Schicksal hingegeben“, mit den beiden Männern zu leben. „Die beiden brauchten mich nicht, ich brauchte sie.“