Hintergrund: „Reiche Onkel“ gegen „arme Schlucker“?

München/Stuttgart (dpa) - Bayern macht seine Drohung ernst und klagt gegen den Länderfinanzausgleich. Einige zentrale Fragen und Antworten:

Wann klagt Bayern, wann ist mit einer Entscheidung zu rechnen?

Bayern will die Klage in den kommenden Monaten erarbeiten und bis Ende des Jahres einreichen. Mit einer Entscheidung der Karlsruher Richter rechnet die Staatsregierung aber frühestens im Jahr 2014.

Was ist eigentlich der Finanzausgleich?

Das Hauptziel ist laut Grundgesetz die „Vereinheitlichung der Lebensverhältnisse“. Soll heißen: Die Starken helfen den Schwachen. Denn jedes der 16 Bundesländer hat aufgrund seiner wirtschaftlichen, geografischen und regionalen Besonderheiten unterschiedlich hohe Einnahmen. So regelt der Finanzausgleich seit Jahrzehnten die Verteilung der Einnahmen zwischen Bund, Ländern und Kommunen.

Und wie funktioniert das Ganze?

Zunächst werden die Steuereinnahmen zwischen Bund, Ländern und Kommunen aufgeteilt. In der ersten Stufe bekommen die „armen“ Länder etwas aus dem Topf mit den Umsatzsteuereinnahmen. Stufe zwei ist der Länderfinanzausgleich im engeren Sinn: Hier gleichen die starken Länder untereinander Einnahmeunterschiede aus. Und in der dritten Stufe schließlich beteiligt sich der Bund mit Zuweisungen.

Wer sind die „reichen Onkel“ und wer die „armen Schlucker“?

Im vergangenen Jahr wurden insgesamt 7,308 Milliarden Euro zwischen den Ländern umverteilt - wobei vier Geberländern zwölf Nehmerländer gegenüberstanden. Am meisten musste Bayern „bluten“ - mit 3,66 Milliarden Euro. Hessen folgte mit rund 1,8 Milliarden Euro, dann Baden-Württemberg mit 1,78 Milliarden Euro. Die wohlhabende Hansestadt Hamburg steuerte noch rund 62 Millionen Euro bei. Größter Empfänger war Berlin mit über 3 Milliarden Euro. Bayern hing bis 1986 selbst am Tropf des Finanzausgleichs - wobei die Bayern betonten, dass sie heute Jahr für Jahr das einzahlen, was sie zuvor über Jahrzehnte insgesamt bekommen haben.

Wo liegt das Problem? Was kritisieren die großen Geberländer?

Der Mechanismus hat mittlerweile dazu geführt, dass Bayern die Hälfte des Ausgleichs stemmen muss und Berlin knapp die Hälfte bekommt. Die Geber stoßen sich aber auch daran, dass zusätzliche Steuereinnahmen abgeschöpft werden. So hätten die Nehmer gar keinen Anreiz, sich mehr anzustrengen. Ein Dorn im Auge der Kritiker sind auch die „Privilegien“ der Stadtstaaten: Jeder Bremer, Hamburger und Berliner zählt beim Finanzausgleich das 1,35-fache eines normalen Bundesbürgers, um Sonderbelastungen einer Großstadt auszugleichen.

Was will Bayern mit seiner Klage nun erreichen?

Bayern hatte zusammen mit Baden-Württemberg und Hessen versucht, die Nehmerländer zu Gesprächen über eine einvernehmlichen Reform zu bewegen - hat diese Versuche nun aber für gescheitert erklärt. Nun will der Freistaat erreichen, dass Karlsruhe Bund und Länder zu einer raschen Reform verdonnert. Zwar läuft der jetzt geltende Finanzausgleich ohnehin 2019 aus - doch das ist Bayern zu spät. In der Sache fordert Bayern eine tiefgreifende Reform des gesamten Systems - mit mehr Leistungsanreizen für ärmere Länder und einer finanziellen Belastungsobergrenze für die Geberländer. Zudem will der Freistaat die Privilegien für die Stadtstaaten überprüft wissen.

Bayern hat schon einmal geklagt - doch was hat diese Klage gebracht?

1999 errangen die Geberländer in Karlsruhe einen Teilerfolg - mit der Folge, dass seit 2005 stärkere Leistungsanreize gelten. Die erhoffte Wirkung blieb aber weitgehend aus. Die bayerische Staatsregierung verweist aber darauf, dass die Klage dem Freistaat Jahr für Jahr einen dreistelligen Millionenbetrag eingebracht habe.