Hintergrund: Wiederaufnahmeverfahren und Justizirrtümer

Berlin (dpa) - Wiederaufnahmeverfahren wie im Fall von Gustl Mollath sind im deutschen Justizwesen selten. Immer wieder enden solche Verfahren mit Freisprüchen. Beispiele:

Januar 2013: Nach dem endgültigen Freispruch für Justizopfer Harry Wörz stellt die Staatsanwaltschaft Karlsruhe sämtliche Ermittlungen ein. Wörz saß viereinhalb Jahre unschuldig in Haft. Ihm war vorgeworfen worden, er habe seine Frau 1997 fast erwürgt. 2009 sprach ihn das Landgericht Mannheim in einem Wiederaufnahmeverfahren frei, der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil 2010.

Sommer 2011: In einem Wiederaufnahmeverfahren spricht das Landgericht Kassel einen früheren Lehrer aus Hessen frei. Wegen angeblicher Vergewaltigung einer Kollegin hatte er fünf Jahre im Gefängnis gesessen. Der Mann stirbt ein Jahr nach dem Freispruch an Herzversagen. Seit April 2013 steht das angebliche Vergewaltigungsopfer wegen Freiheitsberaubung in Darmstadt vor Gericht.

Mai 2009: Nach zwei Jahren hinter Gittern wird ein 55-Jähriger in Baden-Württemberg freigesprochen, der für den sexuellen Missbrauch seiner Tochter verurteilt worden war. Die Frau hatte den Vorwurf in einem Wiederaufnahmeverfahren zurückgezogen. Sie hatte den Missbrauch erfunden, weil sie nach der Scheidung der Eltern ihre Wochenenden nicht beim Vater verbringen wollte.