Jamaika-Sondierungen Neuwahlen: Wann, wie und warum?

Berlin (dpa) - Theoretisch können die Jamaika-Parteien so lange verhandeln, wie sie es für nötig halten. Aber praktisch kommen sie natürlich irgendwann an ein Ende - ob erfolgreich oder nicht. Ein Wort geistert derzeit immer wieder durch Berlin: Neuwahlen.

Was passiert, wenn sich CDU, CSU, FDP und Grüne nicht auf eine Koalition einigen?

Egal ob die Verhandlungen endgültig scheitern oder zu einem erfolgreichen Abschluss kommen: Der Bundespräsident wird irgendwann die Initiative ergreifen. Er hat nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, jemanden für das Amt des Bundeskanzlers vorzuschlagen - und zwar nach allgemeiner Rechtsauffassung „binnen angemessener Frist“.

Was bedeutet: „binnen angemessener Frist“?

Üblicherweise wartet der Bundespräsident das Ende der Koalitionsverhandlungen ab. Er kann allerdings die verhandelnden Parteien zur Eile mahnen, indem er sagt: An einem bestimmen Termin werde ich jemanden für die Kanzlerwahl vorschlagen. Auch wenn es keine Einigung gibt, muss er „binnen angemessener Frist“ einen Vorschlag machen. Die Abgeordneten im Bundestag können die vorgeschlagene Person dann wählen - wenn sie denn wollen. Im ersten Wahlgang bedarf es der absoluten Mehrheit aller Stimmen, um Kanzler(-in) zu werden.

Was ist, wenn dann niemand die absolute Mehrheit bekommt?

Der Bundestag hat zwei Wochen Zeit, um gegebenenfalls eine andere Person zu wählen. Wieder gilt: mit absoluter Mehrheit. Kommt diese „Kanzlermehrheit“ nicht zustande, folgt eine letzte Abstimmung. Hier reicht die einfache Mehrheit. Bundeskanzler(-in) wird dann, wer von allen Kandidaten die meisten Stimmen gewinnt. So ist gewährleistet, dass es keine kanzlerlose Zeit in Deutschland gibt.

Wird Deutschland dann möglicherweise von einer Minderheitsregierung geführt?

Dass es dazu kommt, ist höchst unwahrscheinlich. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier müsste nämlich entscheiden, ob er den Kandidaten innerhalb von sieben Tagen zum Bundeskanzler ernennt - oder ob er lieber den Bundestag auflöst. Dann gäbe es tatsächlich Neuwahlen, und zwar innerhalb von 60 Tagen nach Auflösung des Bundestages.

Das klingt ziemlich umständlich. Kann Bundeskanzlerin Merkel nicht einfach die Vertrauensfrage stellen und absichtlich verlieren, wie schon Willy Brandt (1972), Helmut Kohl (1982) und Gerhard Schröder (2005)?

Nein, denn anders als die damaligen Kanzler ist Angela Merkel nur noch geschäftsführend im Amt. Sie ist gewissermaßen nicht mehr die Kanzlerin dieses Parlaments. Merkel hat zwar grundsätzlich die gleichen Befugnisse wie eine „reguläre“ Bundeskanzlerin. Sie kann aber nicht die Vertrauensfrage stellen. Der derzeitige Bundestag hat sie ja nie gewählt, ihr also nie das Vertrauen ausgesprochen. Deshalb ergäbe auch die Nachfrage, ob sie noch das Vertrauen der Abgeordneten hat, wenig Sinn.