Neuwahlen bei Scheitern der Sondierungsgespräche? - Der Weg dorthin ist kompliziert
Warum es nicht so leicht ist, den Bundestag aufzulösen und die Wähler erneut zu befragen.
Düsseldorf. „Dann gibt es eben Neuwahlen“ — dieser Satz ist dieser Tage oft zu hören, wenn es um ein mögliches Scheitern der Versuche geht, ein schwarz-gelb-grünes Regierungsbündnis auf die Beine zu stellen. In der Tat ist das Aus des Projekts Jamaika nicht ganz unwahrscheinlich. Schon die Sondierungsgespräche könnten scheitern. Und falls sie erfolgreich sind, könnten die darauf folgenden Koalitionsverhandlungen noch zum Zerwürfnis führen. Selbst wenn man sich auf einen Koalitionsvertrag einigte, könnte noch die Parteibasis des einen oder anderen Partners das Vertragswerk per Mitgliederentscheid oder Parteitagsbeschluss zu Makulatur machen.
Aber auch dann gäbe es noch nicht automatisch Neuwahlen. An drei Wege ließe sich theoretisch denken, doch diese sind blockiert.
Erstens: Der Bundestag hat kein Selbstauflösungsrecht. Die Macher des Grundgesetzes wollten vermeiden, dass sich das Parlament bei politischen Schwierigkeiten der Verantwortung entzieht und in vorgezogene Wahlen flüchtet. Die Politiker sollen sich selbst um die Problemlösung bemühen.
Zweitens: Auch gibt es keinen Automatismus wie etwa in den Landesverfassungen des Saarlands oder Baden-Württemberg. Dort werden die Landtage aufgelöst, wenn der Ministerpräsident nicht innerhalb von drei Monaten nach Zusammentritt des Landtags gewählt ist.
Drittens: Angela Merkel hat nicht das Mittel der Vertrauensfrage, um damit — wie einst ihre Vorgänger Helmut Kohl (1982) und Gerhard Schröder (2005) — über eine gewollte Abstimmungsniederlage die Auflösung des Parlaments und Neuwahlen zu erreichen. Merkel kann die Vertrauensfrage nicht stellen, weil sie gar nicht mehr vom Vertrauen des neu gewählten Bundestages getragen ist. Ihr Amt endete mit desen Zusammentritt am 24. Oktober. Derzeit führt sie nur die Geschäfte der Bundesregierung, und zwar auf Ersuchen des Bundespräsidenten gemäß Artikel 69 des Grundgesetzes.
Wenn all diese Wege hin zu Neuwahlen also nicht funktionieren, so bleibt nur ein letzter. Der führt über den Artikel 63 des Grundgesetzes (Infokasten) und ist recht dornig. Nur wenn es nicht gelingt, nach dieser Vorschrift einen Bundeskanzler zu wählen, kann Bundespräsident Frank Walter Steinmeier den Bundestag auflösen — und dann gibt es eine Neuwahl des Bundestags.
Davor muss aber zunächst eine Kaskade des Scheiterns „absolviert“ werden. Wahlphase eins (Artikel 63 Absatz 1 und 2): Der Bundespräsident schlägt einen Kandidaten vor, dieser erhält aber nicht die absolute Mehrheit (355 der 709 Abgeordnetenstimmen). Bleibt also der Kandidat unter dieser Mehrheit, geht es in die zweite und dritte Wahlphase (Artikel 69 Absatz 3 und 4). Dabei ist der Bundespräsident zunächst mal aus dem Spiel, die Initiative für Wahlvorschläge geht von ihm auf den Bundestag über. Steinmeier wäre erst am Ende wieder gefragt, wenn die Abgeordneten sich nicht mit der erforderlichen Mehrheit auf einen Kandidaten einigen können. Dann aber hätte er ein weitgehendes Entscheidungsrecht: Er könnte auch jemanden zum Kanzler ernennen, der die erforderliche Mehrheit verfehlt hat. Er dürfte also eine Minderheitsregierung mit den damit verbundenen instabilen Mehrheitsverhältnissen auf die Spur setzen. Oder aber er löst den Bundestag auf und ebnet so den Weg zu Neuwahlen.
Warum ist dieser Weg zu Neuwahlen vom Verfassungsgesetzgeber so kompliziert konstruiert und längst nicht so einfach, wie es der so leicht dahin gesprochene Satz „Dann gibt es eben Neuwahlen“ suggeriert? Der dahinter stehende Gedanke ist, dass die Politiker ja einen vom Wähler sehr wohl umsetzbaren Wahlauftrag erhalten haben. Sie sollen sich zusammenraufen und nicht voreilig bei eigener Ratlosigkeit erneut das Volk fragen. Auch würde eine solche Rückgabe des Mandats kaum eine demokratische Euphorie im Volk entfachen.
Im Gegenteil, der Zorn „auf die Etablierten“ könnte wachsen. Schließlich hat die Sache noch einen anderen politischen Preis: Bei dem beschriebenen Weg zu Neuwahlen müsste ein Kandidat schon ein dickes Fell haben. Basiert dieser Weg doch darauf, Kanzlerwahlen anzustreben, um gerade das Gegenteil zu erreichen — dass nämlich die dafür erforderliche Mehrheit verfehlt wird. Zunächst müsste sich dieser Kandidat in mehreren Wahlgängen dafür hergeben, durchzurasseln. Um dann in einem neuen Wahlkampf womöglich erneut für sich und seine Partei zu werben. Der Wähler würde sich fragen: Welches absurde Theaterstück wird denn hier aufgeführt?