Hintergrund Steuerpolitik: Was wollen die angehenden Jamaika-Partner?
Berlin (dpa) - Union als auch FDP und Grünen haben im Wahlkampf niedrigere Steuern versprochen. Sie haben aber unterschiedlich hohe Entlastungsvolumen ins Schaufenster gestellt. Die Union will Steuerzahler bei der Einkommenssteuer um insgesamt 15 Milliarden Euro pro Jahr entlasten, die FDP um 30 Milliarden.
Uneins sind sich die möglichen Bündnispartner über Belastungen an anderer Stelle:
GERINGVERDIENER: Bei Beziehern sehr niedriger Einkommen fallen aufgrund der Freibeträge nur geringe oder gar keine Steuern an. Hier schlagen vor allem Sozialabgaben zu Buche. CDU, CSU, FDP und Grüne wollen den Steuer-Grundfreibetrag unterschiedlich stark anheben, der ab 2018 bei 9000 Euro pro Jahr liegt. Davon profitieren alle Steuerzahler. Union und FDP wollen insgesamt den Tarifverlauf in der Einkommensteuer abflachen und „nach rechts schieben“, so dass der jeweils nächste Steuersatz erst bei einem höheren Einkommen steigt. Davon profitieren auch Geringverdiener - etwa wenn der mittlere Steuersatz von 24 Prozent nicht mehr ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von knapp 14 000 Euro greift, sondern erst ab 16 625 Euro. Die FDP verspricht auch höhere Pauschbeträge für Arbeitnehmer.
MITTLERE EINKOMMEN: Auch hier versprechen die Parteien Entlastung, da zunehmend auch „Normalverdiener“ unter die Spitzenbesteuerung fallen. Derzeit greift der Spitzensteuersatz genannte Tarif von 42 Prozent für Ledige ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 54 058 Euro. Dieser muss nicht auf das Gesamteinkommen gezahlt werden, sondern nur auf die Einkünfte ab eben 54 058 Euro. Union und SPD wollen, dass 42 Prozent ab 60 000 Euro zu versteuerndem Einkommen greifen.
HOHE EINKOMMEN: An die Top-Verdiener wollen Union und FDP nicht ran. Sie lehnen Steuererhöhungen ab und wollen die Wirtschaft schonen. Denn viele Unternehmer zahlen Einkommensteuer. Bei den Grünen heißt es, der Spitzensteuersatz soll oberhalb von 100 000 Euro zu versteuerndem Single-Einkommen angehoben werden. Bei Vorstandsgehältern wollen Grüne die Absetzbarkeit begrenzen.
SOLIDARITÄTSZUSCHLAG: Von einem Wegfall des Zuschlags von 5,5 Prozent zur Einkommensteuer profitieren alle Steuerzahler. Die Union will den „Soli“ ab 2020 schrittweise „schnellstmöglich“ abschaffen. Das soll bis 2021 eine Entlastung von jährlich rund vier Milliarden Euro bringen. Nach dem Willen der FDP soll der „Soli“ schon bis Ende 2019 abgeschafft werden.
ERBSCHAFTEN/VERMÖGEN: Union und FDP wollen an den bestehenden Regeln nicht rütteln. Die Grünen sprechen sich für „ein einfaches und gerechtes“ Erbschaftsteuermodell aus. Sie treten zudem für eine „verfassungsfeste, ergiebige und umsetzbare“ Vermögensteuer für „Superreiche“ ein, die keine Jobs gefährdet.
KINDER/FAMILIEN: Geht es nach CDU/CSU, soll der Kinderfreibetrag in zwei Schritten bis zum Grundfreibetrag für Erwachsene angehoben werden. Das Kindergeld soll um jährlich 300 Euro pro Kind steigen. Beim Immobilienkauf soll ein Baukindergeld von jährlich 1200 Euro pro Kind helfen. Die Grünen streben beitragsfreie Kita und einen Rechtsanspruch an.
Das Ehegattensplitting wollen sie durch eine „gezielte Förderung von Familien mit Kindern“ ersetzen und zur individuellen Besteuerung übergehen. Bestehende Paare können zwischen altem und neuem System wählen. Kinder sollen eine vom Einkommen der Eltern unabhängige Grundsicherung erhalten. Insgesamt sind zwölf Milliarden Euro für Familien vorgesehen. Am Splittingverfahren für Ehe- und eingetragene Lebenspartnerschaften will die FDP festhalten. Kinderfreibeträge sollen steigen und Betreuungskosten bis zum Höchstbetrag steuerlich voll absetzbar sein. Auch soll die steuerliche Berücksichtigung von Haushaltsleistungen verbessert werden.
WOHNEIGENTUM: Die Union will beim Erstkauf eines Eigenheims die Grunderwerbsteuer erlassen. Die FDP tritt bei der Grunderwerbsteuer für einen Freibetrag von bis zu 500 000 Euro ein.
* Als Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer dient das zu versteuernde Einkommen, das deutlich vom Jahresbruttoverdienst abweichen kann - unter anderem wegen der Freibeträge oder Werbungskosten.