Verfassungsgericht entscheidet über Rettungsschirm

Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht verkündet an diesem Mittwoch sein Urteil über die Rechtmäßigkeit der Milliardenhilfen für hoch verschuldete Euro-Staaten.

Die Entscheidung der Karlsruher Richter über eine Klage von Euro-Skeptikern wird wegen möglicher weitreichender Konsequenzen mit großer Spannung erwartet. Gegenstand des Verfahrens sind Beschlüsse aus dem Jahr 2010. Die derzeit diskutierten zusätzlichen Hilfsprogramme sind nicht direkt betroffen.

Der Bundestag hat die Tagesordnung seiner Haushaltsdebatte geändert, damit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) in ihrer Rede auf das Urteil reagieren kann. Beobachter rechnen allerdings nicht damit, dass die Richter die Griechenland-Hilfe und den 2010 beschlossenen Euro-Rettungsschirm grundsätzlich in Frage stellen. Allerdings könnten sie enge Vorgaben für künftige Hilfen in der Schuldenkrise machen.

Entschieden wird über drei Klagen gegen die im vergangenen Jahr beschlossene Griechenland-Hilfe. Die Kläger sind bekennende Europa- und Eurokritiker wie der Staatsrechtler Karl Abrecht Schachtschneider von der Universität Erlangen-Nürnberg und der CSU-Abgeordnete Peter Gauweiler. Ihr stärkstes Argument: Die Nichtbeistandsklausel des EU-Vertrags besagt, dass kein EU-Land für die Schulden eines anderen einstehen muss. Nach dieser Argumentation hätte der Bundestag die Griechenland-Hilfe zu Unrecht beschlossen.

Die Kläger sehen zudem eine Schwächung des Parlaments durch die hohen Schulden, die den Bundeshaushaushalt unter Umständen über Jahrzehnte belasten könnten. Die Abgeordneten hätten damit kaum noch eine Möglichkeit, ihr Königsrecht - die Erstellung des Haushaltes - uneingeschränkt wahrzunehmen. Kritisiert wird auch der parlamentarische Prozess, in dem der Rettungsschirm 2010 beschlossen und nach Ansicht der Kläger durchgepeitscht worden ist.

Denkbar ist deshalb ein Urteil, das eine stärkere Einbindung des Parlaments fordert, wie sie auch von Bundestagspräsident Norbert Lammert immer wieder angemahnt wurde. Zuletzt hatte sich Lammert mit dem Fraktionsvorsitzenden der Union, Volker Kauder (CDU), darauf geeinigt, mit Regelungen zur Parlamentsbeteiligung bis nach dem Urteil des Verfassungsgerichts zu warten.

Manche Experten befürchten aber, dass eine stärkere Beteiligung des Bundestages die Entscheidungen über Euro-Hilfen erschwert und verzögert. In der aktuellen Situation könnte dies zu einer weiteren Verunsicherung der Märkte führen.