Man blättere spaßeshalber in Anlage 2 zu Paragraph 12 des Umsatzsteuergesetzes. Das ist die „Liste der dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden Gegenstände“. Da sind die Absurditäten längst angelegt — wenn etwa für Krabben und Garnelen der ermäßigte, für Hummer und Langusten der volle Steuersatz gilt.
Der französische Philosoph Montesqieu hat solch’ Schlitzohrigkeit schon 1748 gesehen: „Nichts erfordert mehr Weisheit und Klugheit, als die Bestimmung desjenigen Teils, welchen man den Untertanen nimmt, und des Teils, welchen man ihnen lässt“.