BayernLB will Schadenersatz von Ex-Verwaltungsräten
München (dpa) - Die BayernLB verlangt nach dem Milliardendesaster mit der österreichischen Bank Hypo Alpe Adria Schadenersatz von ihren einstigen Kontrolleuren, Ex-Finanzminister Kurt Faltlhauser (CSU) und Ex-Sparkassenpräsident Siegfried Naser.
Aus Sicht des Vorstandes haben die beiden ihre Überwachungspflichten in grob fahrlässiger Weise verletzt. Eine eventuelle Klage habe daher Erfolgsaussichten, teilte die BayernLB am Dienstag in München mit. Zur Höhe des geforderten Schadenersatzes äußerte sich die Bank nicht. Nach Einschätzung aus Finanzkreisen geht es um eine Millionensumme.
Der Kauf der HGAA im Jahr 2007 hatte der BayernLB horrende Verluste eingebrockt und die Steuerzahler mit 3,7 Milliarden Euro belastet. Vor der Unterzeichnung des Kaufvertrags im Mai 2007 beriefen Naser und Faltlhauser keine Verwaltungsratssitzung mehr ein, um das Milliardengeschäft noch einmal zu überprüfen. Damit haben sie ihre Kontrollfunktion nach Ansicht des BayernLB-Vorstandes vernachlässigt. Angesichts der Größe und Bedeutung des Kaufs sowie der ungeklärten Risiken wäre diese Sitzung zwingend erforderlich gewesen, hieß es.
Im Untersuchungsausschuss des bayerischen Landtages hatten Naser und Faltlhauser jede Verantwortung von sich gewiesen. „Sparkassen und Ministerien, kein Prüfer, keiner bei der Bank hat die Notwendigkeit einer weiteren Verwaltungsratssitzung gesehen“, verteidigte sich Naser bei der Zeugenvernehmung vor dem Ausschuss im Januar. „Das kann nie im Leben grob fahrlässig gewesen sein.“
Auf welchem Weg die Bank den Schadenersatz eintreiben will, ist noch offen. Denkbar ist sowohl eine Klage vor Gericht als auch eine außergerichtliche Einigung - so wie auch der Siemens-Konzern nach der Korruptionsaffäre Geld von seinem früheren Vorstandschef Heinrich von Pierer verlangt hatte.
Dass die beiden ehemaligen Verwaltungsräte die geforderte Summe aus eigener Tasche zahlen, gilt als unwahrscheinlich: Die BayernLB hat, wie in der Branche üblich, für die Top-Mitarbeiter eine Versicherung abgeschlossen, die bei Managementfehlern haftet. Für den gesamten Verwaltungsrat war in früheren Medienberichten von einer Größenordnung von 100 Millionen Euro die Rede. Ein BayernLB-Sprecher wollte sich nicht dazu äußern.
Auch gegen die übrigen Mitglieder des Verwaltungsrats wie den ehemaligen bayerischen Ministerpräsidenten Günther Beckstein oder den einstigen Wirtschaftsminister Erwin Huber (beide CSU) hatte die BayernLB Schadenersatzansprüche geprüft. Da sie sich nach Einschätzung von Juristen aber nur „leicht fahrlässig“ verhalten haben, verzichtete die Bank auf rechtliche Schritte. Die Unterscheidung zwischen grober und einfacher Fahrlässigkeit ist im Fall der BayernLB von großer Bedeutung, weil laut Satzung nur grobe Fahrlässigkeit eine Grundlage für Zivilklagen sein kann.