Elektromobilität Bundeskartellamt: Zu wenig Wettbewerb bei E-Ladesäulen

Bonn · Gibt es vor Ort nur einen Anbieter von Ladestrom, kann er den Preis diktieren. Das Kartellamt sieht punktuell missbräuchlich überhöhte Preise und nimmt die Kommunen mit ihren Stadtwerken ins Visier.

In vielen lokalen Märkten gibt es oftmals nur einen Anbieter für Ladestrom.

Foto: Jan Woitas/dpa/dpa-tmn

Das Bundeskartellamt hat fehlenden Wettbewerb bei öffentlichen Ladesäulen für E-Autos bemängelt. Viele Kommunen hätten Flächen überwiegend oder sogar ausschließlich an das eigene Stadtwerk oder einzelne Anbieter vergeben. „Im Ergebnis haben die Verbraucherinnen und Verbraucher kaum Auswahl und die Gefahr höherer Ladestrompreise steigt“, kritisiert der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt.

Die Preisunterschiede an den Ladesäulen könnten auf punktuell missbräuchlich überhöhte Preise hinweisen. In vielen lokalen Märkten gebe es nur sehr wenige Anbieter von Ladestrom. „Dort ist die Konzentration so hoch, dass marktbeherrschende Stellungen entstehen“, sagte Mundt bei Vorlage des Abschlussberichts zur Vermarktung öffentlicher Ladeinfrastruktur. „Der Wettbewerb bei der Versorgung mit Ladestrom funktioniert vielerorts nicht richtig.“ Das wäre „durch bessere Rahmenbedingungen für Flächenvergaben eigentlich vermeidbar gewesen“.

Marktstarke Anbieter verkaufen oft nicht nur ihren eigenen Strom, sondern lassen auch Autofahrer laden, die über eine Ladekarte Strom eines Dienstleisters kaufen. Den Preis legt aber der Betreiber der Ladesäule fest. Lokal dominierende Betreiber könnten den Preis für Konkurrenten so hoch ansetzen, dass sie vom Markt verdrängt werden, erklären die Wettbewerbshüter.

Lob für Vergabe an Autobahn-Parkplätzen

Insbesondere auf kommunaler Ebene unterbleibe oft eine diskriminierungsfreie Vergabe öffentlicher Flächen. An den Autobahnen habe der Bund an den einfachen Rastplätzen die Voraussetzungen für einen offenen Marktzugang für Ladesäulen deutlich verbessert durch die Ausschreibung bundeseigener Flächen im Rahmen des sogenannten „Deutschland-Netzes“. Bei den bewirtschafteten Rastanlagen dagegen sollen Parkplatzflächen insbesondere bei der Tank & Rast-Gruppe verbleiben. Hier bestehe ebenfalls die Gefahr, dass marktmächtige Stellungen entstehen.

Die Voraussetzungen für ein Eingreifen des Kartellamts seien aber aus heutiger Sicht nicht gegeben. Einzelne Preisüberhöhungen ließen noch nicht den Schluss zu, dass die Ladestrompreise in Deutschland systematisch und flächendeckend überhöht seien. Die Betreiber müssten ihre Investitionskosten decken, die Auslastung der Säulen sei teilweise sehr gering. Eingriffe in die Preisgestaltung könnten den Ausbau des Ladenetzes hemmen. Staatliche Maßnahmen für mehr Preistransparenz kämen unweigerlich auch den Anbietern zugute, warnen die Wettbewerbshüter: Sie könnten ihre Preise koordinieren. Hilfreich wäre eine befristete Vergabe öffentlicher Flächen.

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(dpa)