Gasversorger im Visier des Kartellamtes
Düsseldorf. Wegen möglichen Preismissbrauchs will die Kartellbehörde im Wirtschaftsministerium NRW Vorermittlungen gegen 19 Gasversorger einleiten. Sie werden aufgefordert, ihre Preise zu rechtfertigen.
Wenn ihre Erläuterungen nicht schlüssig sind, kann die Kartellbehörde Preissenkungen festlegen. Möglich ist außerdem ein Verfahren wegen Preismissbrauchs.
Die Kartellhüter hatten von Februar bis April die Preise von 144 Gasversorgern in NRW verglichen. Dabei waren 19 Unternehmen aufgefallen. Preisauffällig ist ein Gasversorger dann, wenn die vom Kunden geforderten Preise um mehr als 10 Prozent über dem Landesdurchschnitt liegen.
Grundlage für diesen Vergleich sind Musterhaushalte mit 20.000, 35.000 und 90.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch. Dabei wird der günstigste Gastarif des Grundversorgers berücksichtigt. Betroffen im Verbreitungsgebiet sind die Stadtwerke Erkrath, die Monheimer Elektrizitäts- und Gasversorger, BEW Wermelskirchen sowie die Stadtwerke Willich.