Hängepartie bei Burger King - Bericht über weitere Mängel in Filialen

München (dpa) - Die Hängepartie für die Beschäftigten des Burger King-Partners Yi-Ko geht weiter: Nach der Schließung der gekündigten Franchise-Restaurants ist offen, wie die Zukunft der rund 3000 betroffenen Beschäftigten aussieht.

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Im Hintergrund werde an Lösungen gearbeitet, ansonsten warte man die weitere Entwicklung ab, hieß es bei der Fast-Food-Kette am Dienstag. Den Beschäftigten stehen nach Angaben der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) weiter ihre Lohnzahlungen zu.

Nach dem Wirbel um Hygienemängel und schlechte Arbeitsbedingungen hatte Burger King seinen größten Franchisenehmer Yi-Ko Holding in der vergangenen Woche fristlos gekündigt und ihm die Nutzung von Firmenlogo, Arbeitskleidung und Außenwerbung per einstweiliger Verfügung gerichtlich verbieten lassen. Deshalb mussten die 89 Restaurants des Franchisenehmers dichtmachen.

Im Streit zwischen Burger King und Yi-Ko wird es diese Woche keine juristische Entscheidung mehr geben, wie der „Mannheimer Morgen“ (Mittwochausgabe) unter Berufung auf eine Sprecherin des Landgerichts München berichtete. Yi-Ko hatte Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung eingelegt, müsse aber nun die mündliche Verhandlung abwarten. Diese finde aber diese Woche nicht mehr statt. Bis zu einer Entscheidung des Gerichts gilt die einstweilige Verfügung.

Yi-Ko-Interimsgeschäftsführer Dieter Stummel hatte auch von einer möglichen Insolvenz gesprochen, falls die Filialen nicht mehr öffnen können. Am Dienstag sagte er der Deutschen Presse-Agentur auf die Frage nach einem möglichen Insolvenzantrag: „Dazu kann ich nichts sagen. Es gibt keine wesentlichen Veränderungen zum Status der Kündigung durch Burger King. Wir haben einen Schwebezustand.“ Nach wie vor seien „alle Möglichkeiten offen, auch eine baldige Eröffnung der Filialen.“ Es werde mit allen Beteiligten verhandelt.

Nach den Worten von NGG-Gastronomieexperte Guido Zeitler muss Yi-Ko den Beschäftigten ihre Löhne und Gehälter weiterzahlen, und zwar entsprechend der bereits fertiggestellten Dienstpläne, mindestens aber in Höhe der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit. Ein Großteil der Restaurant-Mitarbeiter sei in Teilzeit beschäftigt, arbeite aber weit darüber hinaus bis hin zu einem Vollzeitpensum, sagte Zeitler. Damit halte sich der Arbeitgeber die Möglichkeit offen, flexibel auf Stoßzeiten reagieren.

Die Lage in den Restaurants beschrieb Zeitler unterschiedlich: Es gebe Beschäftigte, die trotz der Schließungen zur Arbeit erscheinen und beispielsweise putzen. Andere Restaurants blieben einfach zu und keiner kümmere sich darum, sagte Zeitler. Er riet den Beschäftigten, ihre Arbeitskraft aktiv anzubieten und sich so auch abzusichern.

Nach jüngsten Recherchen des Reportage-Magazins „Team Wallraff“, die der Sender RTL am Montagabend ausstrahlte, gab es auch nach den ersten Enthüllungen über die Zustände bei Yi-Ko weiter erhebliche Mängel bei Hygiene und dem Umgang mit Lebensmitteln. Die Standards von Burger King hätten schon aus Personalmangel nicht eingehalten werden können, hieß es, ebenso wie Versprechungen bei den Lohnzahlungen.

Burger King selbst hatte bereits in der vergangenen Woche bei Bekanntwerden der fristlosen Kündigung auf Missstände bei Yi-Ko verwiesen. So sei gegen Arbeitsverträge verstoßen worden, und Schichten in den Restaurants seien unterbesetzt gewesen, begründete die Burger-Kette die Trennung von Yi-Ko.