Dies teilte das Unternehmen am Dienstag in Berlin mit. Das sei doppelt so oft wie zuletzt. Über diesen Schritt habe die Bahn in Absprache mit dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA) entschieden, erklärte der Konzern. So sollten Risiken ausgeschlossen werden. Bahn-Vorstand Ulrich Homburg betonte zugleich: „Es gibt derzeit keinerlei Erkenntnisse, dass bei den bisherigen Ultraschall-Prüfintervallen eine Gefahr für den Eisenbahnverkehr vorläge.“ Es seien keine Risse oder ähnliches an Achsen von ICE 1 oder ICE 2 gefunden worden.
Das EBA in Bonn bestätigte auf dpa-Anfrage, es habe keinen konkreten Anlass für die Verschärfung der Regeln gegeben. Die Aufsichtsbehörde begrüße, dass die Bahn ihrer Verantwortung als Betreiberin gerecht werde, sagte EBA-Sprecherin Heike Schmidt.
Nach Darstellung der Bahn gibt es bislang keine „geeignete Berechnungsmethode zur Ermittlung der notwendigen Ultraschall-Intervalle, um auch theoretische Risiken in jedem Fall auszuschließen“. Daran werde nun gearbeitet.
Wegen der häufigeren Werkstatt-Aufenthalte stehen für den laufenden Betrieb vier Züge weniger zur Verfügung. Seit 2008 fehlen aus dem gleichen Grund bereits 14 Züge der jüngsten Baureihen ICE 3 und ICE T. Nach der Entgleisung eines ICE 3 in Köln mit einem Achsbruch wurden die Prüfungen deutlich verschärft.