HRE-Prozess: Letzte Chance für gütliche Einigung

München (dpa) — Im Musterprozess um milliardenschwere Schadenersatzforderungen hat das Oberlandesgericht München der Immobilienbank Hypo Real Estate die letzte Chance für eine gütliche Einigung mit ihren ehemaligen Aktionären gegeben.

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„Es ist meistens sinnvoller, die Möglichkeit zu ergreifen, eine angemessene gütliche Lösung herbeizuführen“, sagte der Vorsitzende Richter Guido Kotschy nach einer stundenlangen, hitzigen Verhandlung.

Der Anwalt der Aktionäre, Andreas Tilp, zeigte sich gesprächsbereit. Ein Vergleich sei ein vernünftiger Vorschlag. „Aber man muss ja mal ans Eingemachte gehen und über Zahlen reden.“ Die Hypo Real Estate lehnte den Vorschlag des Richters hingegen rigoros ab. „Auf der Grundlage der Rechtsauffassung des Senats werden wir sicherlich keinen Vergleich schließen“, sagte ein Anwalt.

Sollte die Bank dabei bleiben, wird das Gericht am 15. Dezember eine Entscheidung verkünden. Dann könnte ein hoher Schadenersatz auf die Hypo Real Estate zukommen. Da die Bank seit der Notverstaatlichung im Jahr 2009 in Staatsbesitz ist, müssten letztlich die Steuerzahler in Deutschland dafür aufkommen.

In dem Prozess werfen ehemalige Aktionäre dem Unternehmen vor, viel zu spät auf die Belastungen durch die Finanzkrise im Jahr 2007 hingewiesen zu haben. Sie fordern eine Entschädigung für die massiven Kursverluste ihrer Aktien, die früher im deutschen Leitindex Dax notiert waren. Das Gericht hat die Flut der Klagen in einem Musterprozess gebündelt, um zentrale Fragen der Beweisaufnahme damit für alle Verfahren klären zu können. Der Prozess läuft bereits seit Februar.

Der Richter hatte bereits mehrfach klargestellt, dass der Senat zumindest für einen bestimmten Zeitraum eine Grundlage für Schadenersatzforderungen der Aktionäre sieht. Denn nach Einschätzung des Gerichts wusste das Unternehmen bereits im November 2007 von Belastungen aus der US-Finanzkrise, informierte die Anleger aber erst im Januar 2008 darüber.

Insgesamt fordern die Kläger in dem Prozess rund 1,2 Milliarden Euro Entschädigung. Allerdings dürften am Ende allenfalls die Anleger von Schadenersatz profitieren, die ihre Papiere zwischen November 2007 und Mitte Januar 2008 gekauft hatten. Nach Einschätzung von Klägeranwalt Tilp wäre dies aber ein beachtlicher Teil. Er geht von Forderungen in dreistelliger Millionenhöhe aus. Sollte die Hypo Real Estate das Verfahren verlieren, würde sie aber vermutlich Rechtsbeschwerde vor dem Bundesgerichtshof einlegen, so dass noch viel Zeit bis zu einer endgültigen Entscheidung vergehen dürfte.

Bei der Frage, für welchen Zeitraum die Aktionäre möglicherweise Schadenersatz erhalten sollen, geriet Tilp mehrmals mit dem Richter aneinander. Kotschy warf dem Anwalt ungehöriges Verhalten vor, nachdem er die Ausführungen des Richters immer wieder infrage stellte. „Zügeln Sie sich bitte“, mahnte Kotschy. „Ich habe den Eindruck, dass Sie uns konsequent nicht zuhören.“ Auch mit der Hypo Real Estate war der Richter an den vorangegangen Verhandlungstagen hart ins Gericht gegangen und hatte ihr mangelnde Kooperation in dem Prozess vorgeworfen.