Klage gegen HRE-Verstaatlichung gescheitert
München (dpa) - Die ehemaligen Aktionäre der Hypo Real Estate haben in ihrem juristischen Feldzug gegen die Verstaatlichung der Immobilienbank eine Niederlage erlitten. Das Landgericht München I wies die Anfechtungsklagen von 38 Ex-Anlegern gegen ihren Rauswurf aus dem Unternehmen am Donnerstag ab.
Der Bund habe mit dem Ausschluss der Aktionäre aus dem Unternehmen durch das sogenannte Squeeze Out nicht gegen das Grundgesetz verstoßen, erklärte die 5. Handelskammer. „Es liegt nach Einschätzung der Kammer keine Enteignung vor“, sagte der Vorsitzende Richter Helmut Krenek. Bei den Aktionären sorgte die Entscheidung für herbe Enttäuschung.
Der Bund hatte die HRE nach der knapp verhinderten Pleite im Herbst 2008 schrittweise in seinen Besitz gebracht. Als er über den Bankenrettungsfonds Soffin mehr als 90 Prozent an der HRE hielt, brachte er gegen massiven Widerstand auf der Hauptversammlung im Oktober 2009 das Squeeze Out der letzten Anleger mit seiner Stimmenmehrheit durch und nahm ihnen gegen Zahlung einer Abfindung ihre Aktien ab.
Gegen diesen Beschluss hatten die ehemaligen Anleger geklagt, darunter auch der US-Investor Christopher Flowers, der sein HRE- Aktienpaket nach einem monatelangen Machtkampf mit dem Bund auch verkaufen musste und dadurch rund eine Milliarde Euro verlor. Normalerweise sind für einen Squeeze Out 95 Prozent der Aktien nötig, im Fall HRE genügten durch geänderte Gesetzesgrundlagen aber 90 Prozent. Diese Sonderregelung sorgte bei den Anlegern für massive Kritik. Auf der turbulenten Hauptversammlung warfen sie dem Bund Diebstahl und Enteignung vor.
Auch bei dem Prozess in München machten mehrere Aktionäre ihrem Ärger Luft. Auf die Aufforderung des Sicherheitspersonals, den Saal zu verlassen, rief ein Zuschauer in Anspielung auf die Proteste gegen das Bahnprojekt Stuttgart 21. „Holt doch wieder Eure Wasserwerfer raus.“ Viele Aktionäre zweifeln nicht an der Notwendigkeit der Verstaatlichung an sich, ärgern sich aber darüber, dass der Bund sie nicht als Minderheitsaktionäre im Unternehmen ließ. Damit hätten sie irgendwann auch von der erhofften Sanierung der HRE profitieren können. Das Squeeze Out sei nicht nötig gewesen, sagte der Familienvater Bohdan Kalwarowskyj, der mit HRE-Aktien für seine Kinder mehrere tausend Euro verlor und in einem Verfahren gegen die HRE klagt. „Die vollständige Verstaatlichung war nicht so alternativlos wie sie dargestellt wurde“, sagte er nach dem Urteil.
Aus Sicht der Richter hat der Bund angesichts der kritischen Lage der Bank aber nicht gegen die Verhältnismäßigkeit verstoßen. „Der Gesetzgeber reagierte auf die Auswirkungen der weltweiten Finanzkrise und ihrer Ausweitung zu einer akuten Krise des Finanzsystems mit einer Reihe von Maßnahmen, die das Vertrauen in den Finanzmarkt wieder herstellen und eine weitere Zuspitzung der Finanzmarktkrise verhindern sollten“, heißt es in dem Urteil (Az. 5HK O 18800/09)
Auch einen Verstoß gegen das Aktiengesetz und das Europarecht sahen die Richter nicht. Zum Auftakt des Verfahrens im Juni hatten sie hingegen noch eine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg in Betracht gezogen, der sich bereits mit einer anderen Anfechtungsklage gegen die HRE-Verstaatlichung befassen muss. Eine Entscheidung darüber steht noch aus. Die Anwälte der Kläger wollen nach der schriftlichen Urteilsbegründung darüber entscheiden, ob sie Berufung einlegen, sagte die Rechtsanwältin Daniela Bergdolt.
Für ihre Aktien erhielten die Anleger eine Abfindung von 1,30 Euro je Anteil und verloren dadurch zum Teil Zigtausend Euro gegenüber dem Kaufpreis der Papiere, die früher im DAX gelistet waren. Zahlreiche Anleger klagen in anderen Prozessen vor dem Landgericht München auf Schadenersatz. Eine Entscheidung in diesen Verfahren gibt es ebenfalls noch nicht.