Corona-Krise Was Mieter jetzt wissen müssen

Düsseldorf · Manch ein Mieter glaubt, er könne während der Coronavirus-Pandemie die Zahlungen einstellen. Doch auch der Vermieter hat Anspruch auf sein Geld. Was zu beachten ist.

Ein neues Gesetz erlaubt, die Miete auszustetzen. Doch die Vorschrift befreit Mieter nicht von der Zahlungspflicht, sondern sie nimmt dem Vermieter lediglich sein Recht, wegen Zahlungsrückständen fristlos zu kündigen.

Foto: dpa/Bernd Thissen

Das Foto in den sozialen Netzwerken zeigt zwei applaudierende Menschen, die an ihren geöffneten Fenstern stehen. Darüber der Satz: „Mieter wollen Vermietern künftig Applaus statt Geld geben.“ Natürlich dokumentiert das Foto die in diesen Tagen viel geübte Dankbarkeit gegenüber Ärzten und Pflegern. Im Zusammenhang mit dem Thema „Miete“ bringt die online verbreitete Botschaft – satirisch überspitzt – ein verbreitetes Missverständnis zur Sprache. Nicht erst seit den spektakulären Berichten, dass selbst zunächst Adidas oder Deichmann und nun auch Galeria Karstadt Kaufhof ihre Miete nicht zahlen wollen, glaubt auch manch ein „kleiner“ Mieter, er könne in Corona-Zeiten nun einfach mangels eigener Liquidität das Zahlen der Miete einstellen.

Doch das gibt die in der vergangenen Woche verabschiedete gesetzliche Neuregelung (Infokasten) ganz und gar nicht her. Die Vorschrift befreit den Mieter nicht etwa von der Zahlungspflicht, sondern sie nimmt dem Vermieter lediglich sein Recht, wegen Zahlungsrückständen fristlos zu kündigen. Bezahlen muss der Mieter am Ende doch. Rechtlich gerät der Mieter auch nach der neuen Rechtslage mit der Zahlung in Verzug, er ist und bleibt zur Zahlung der gesamten Miete verpflichtet, der Vermieter kann ihm sogar zusätzlich Verzugszinsen in Rechnung stellen.

Mieter sollte auf den Vermieter zugehen

Konkret gilt nun: Zahlungsrückstände aus dem Zeitraum 1. April bis 30. Juni 2020 berechtigen den Vermieter  –  für die Dauer von zwei Jahren – nicht zur Kündigung. Erst, wenn der Mieter oder Pächter die Zahlungsrückstände auch nach dem 30. Juni 2022 noch nicht beglichen hat, kann ihm wieder gekündigt werden.

Mit der Neuregelung soll verhindert werden, dass Mieter infolge eigener vorübergehender Einnahmeausfälle durch die Pandemie ihr Zuhause und Pächter gewerblicher Räume die Grundlage ihrer Erwerbstätigkeit verlieren. Doch was soll ein Mieter nun machen, wenn es ihm finanziell schlecht geht? Einfach nicht bezahlen –  nach dem Motto: Der Vermieter wird‘s schon merken?

Von einer solchen Verfahrensweise raten Experten ab. Das Bundesjustizministerium empfiehlt: „Ein Mieter sollte dem Vermieter mitteilen, wenn er infolge der Covid-19-Pandemie zeitweise keine Miete zahlen kann. Er muss dies im Streitfall dem Vermieter auch glaubhaft machen.“ Auch Silke Gottschalk, Geschäftsführerin des Deutschen Mieterbunds NRW, rät: „Mieter sollten das Gespräch mit dem Vermieter suchen, um unabhängig von Paragrafen zu einer Lösung zu kommen.“ Ins selbe Horn stößt Julia Wagner, Rechtsreferentin bei Haus und Grund Deutschland. Sie sagt: „Ein Mieter hat nichts davon, wenn er seinen Vermieter verärgert, ebenso wenig wie ein Vermieter nichts davon hat, wenn er seinen Mieter verliert.“ Niemandem sei gedient, wenn Gerichtsverfahren provoziert werden, die sich vermeiden ließen. Beide Seiten hätten doch ein Interesse daran, dass das Vertragsverhältnis unbelastet weiterlaufe, wenn die Krise irgendwann ausgestanden sei.

Wagner empfiehlt: Beide Seiten sollten sich zusammensetzen und für die Zeit des finanziellen Engpasses des Mieters eine Vereinbarung treffen. Zum Beispiel, dass die Miete dem Vermieter nicht in vollem Umfang vorenthalten wird, sondern zu einem vereinbarten Bruchteil. Wenn zum Beispiel der Mieter nur noch Kurzarbeitergeld beziehe, könne er sich doch auch mit dem Vermieter auf eine entsprechend reduzierte Miete (mit späterer Pflicht zur Nachzahlung) einigen. „Das sollte man aber unbedingt schriftlich machen, um beiden Seiten eine vertragliche Sicherheit zu geben“, empfiehlt Julia Wagner.

Gemeinsamer Ruf nach staatlicher Hilfe

Dass die Corona-Krise nicht auch noch zu einer Krise der Wohnungslosigkeit wird, ist ein nachvollziehbarer Zweck des neuen Gesetzes.  Die Vermieterseite hat freilich einen anderen Aspekt im Blick. Der Eigentümerverband Haus und Grund argumentiert,  66 Prozent aller Mietwohnungen in Deutschland würden von insgesamt 3,9 Millionen privaten Kleinvermietern angeboten. 39 Prozent davon seien Rentnerhaushalte, die dringend auf Mieteinnahmen angewiesen seien, um ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können. Und 14 Prozent der privaten Vermieter seien Freiberufler, die in vielen Fällen durch die Coronakrise selbst in Schwierigkeiten gerieten.  Das Problem werde von den Mietern auf die Vermieter verlagert.

In einer seltenen gemeinsamen Aktion gehen nun Vermieter- und Mieterseite auf die Politik zu. Haus und Grund und Mieterbund appellieren, einen Sicherungsfonds „Wohnen“ einzurichten. „Mieter, die aufgrund der Corona-Krise ihre Miete ganz oder teilweise nicht zahlen können, sollen sich an den Hilfsfonds wenden können, um die Übernahme ihrer Mietzahlung zu beantragen“, erklärt Hans-Jochem Witzke, Chef des Deutschen Mieterbundes NRW, die Idee. Der Fonds solle die Miete bei Covid-19-bedingtem Ausfall als Zuschuss oder zinsloses Darlehen übernehmen und an den Vermieter auszahlen, um so das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter nicht zu belasten. „Fehlt es an einer finanziellen Unterstützung, dann werden zahlreiche Mieter nach der Pandemie den Mietrückstand nicht oder nur teilweise ausgleichen können. Der Solidarfonds muss diese Lücke schließen“, sagt Witzke.

„Wir kämpfen hier für eine gemeinsame Sache“, sagt der Präsident von Haus & Grund Rheinland Westfalen, Konrad Adenauer. „Private Vermieter und  Mieter dürfen mit den finanziellen Folgen der Corona-Situation nicht im Stich gelassen werden.“ Gerade die vielen privaten Kleinvermieter hätten meist keine Rücklagen, um längere Mietausfälle zu verkraften, betont Adenauer.