Nach Überfall in Leichlingen Raubüberfall: Gericht verhandelt erneut

Leichlingen. · Für die Täter erhöhten sich die Haftstrafen.

  Der Fall kam in Köln vor das Landgericht.

Der Fall kam in Köln vor das Landgericht.

Foto: dpa/Marius Becker

Bei zehn oder acht Jahren Haftstrafe fallen zwei Monate zusätzlich nicht mehr so ins Gewicht. Um diese Zeit erhöht sich die Strafe für zwei Angeklagte, die 2017 vom Kölner Landgericht für einen schweren Raubüberfall auf ein Ehepaar in Leichlingen verurteilt wurden. Nur hatte die 14. Große Strafkammer seinerzeit eine weitere Straftat, einen geplanten Überfall auf einen Geldboten einer Lebensmittelkette in Hoffnungsthal, nicht ausreichend berücksichtigt. Das bemängelte der Bundesgerichtshof, und verwies den Fall noch einmal zurück an die Justiz nach Köln.

Die 13. Große Strafkammer beschäftigte sich noch einmal mit den von den Bundesrichtern gewollten „Nachbesserungen“. Und kam zu den Urteilen: zehn Jahre und drei Monate, acht Jahre und drei Monate. Beim dritten Angeklagten wurde die Strafe von zwei Jahren und sechs Monaten bestätigt.

Ein Telefonmitschnitt half der
Polizei bei der Aufklärung

Nach dem Raub auf das Ehepaar in Dierath, die im eigenen Haus überfallen wurden, hatte die Polizei schnell Spuren durch Täterbeschreibungen und Telefonüberwachungen. Diese Mitschnitte halfen den Ermittlern nicht nur bei der Aufklärung der Tat in Dierath, sie erhielten auch Kenntnis von einem weiteren geplanten Überfall. Bevor es dazu kommen konnte, wurden drei Männer am Schlebuscher Bahnhof durch ein Spezialeinsatzkommando überwältigt.

Dabei hatten die jungen Männer schon Tage zuvor alles besprochen. Der Haupttäter beim Dierather Überfall hatte auch die „einfache Sache“ in Hoffnungsthal seinen Kumpels schmackhaft gemacht: „Mach dir keinen Kopf.“ Dabei war es zunächst nicht so ganz einfach, eine ausreichende Zahl von Mittätern zu gewinnen. Auch die Pistole, mit der man drohen wollte, war nicht so einfach zu bekommen. Folglich wurde der Überfall um eine Woche verschoben und sollte an einem Montag stattfinden, weil da die Einnahmen vom Wochenende von einem Mitarbeiter zu einer nahegelegenen Bank gebracht werden sollten. Diesen Tipp („20- bis 30 000 Euro sind drin“) erhielten sie übrigens von einem ehemaligen Mitarbeiter des Marktes.

Im am Donnerstag verkündeten Urteil gab es also für zwei Angeklagte drei Monate zusätzlich, aber es gab einen „Rabatt“ von jeweils einem Monat, weil die Justiz so lange brauchte, um diesen Fall erneut aufzuarbeiten. Dafür war es für die Angeklagten offenbar eine willkommene Abwechslung vom tristen Gefängnisalltag: Im Gerichtssaal konnten sie alte Bekannte begrüßen.