Tönisvorst/Willich. 84-jähriges Einbruchsopfer aus Tönisvorst als Zeugin vor Gericht

Tönisvorst/Willich. · Die Seniorin war über Nacht in ihr Schlafzimmer eingesperrt.

Vor dem Krefelder Amtsgericht begann am Montag erneut – nach zweimonatiger Pause – die Verhandlung gegen einen jungen Mann aus Kamp-Lintfort. Dem 35-Jährigen wird Einbruchsdiebstahl in mehreren Fällen, das Einsperren einer Frau sowie das Zerstören eines Gebäudes vorgeworfen. Die Taten ereigneten sich zwischen September 2015 und Mai 2016 in Tönisvorst, Willich und Issum.

Neben diesen Delikten werden dem Kamp-Lintforter noch weitere, ähnlich gelagerte Straftaten, begangen im Herbst und Winter 2017, vorgeworfen, darunter ein Einbruchsdiebstahl in Anrath. Konkret soll der 35-Jährige zum Beispiel Ende August 2015 spät abends in ein Wohnhaus in Tönisvorst eingestiegen sein und eine ältere Frau im Obergeschoss des Gebäudes eingeschlossen haben. Mitte September 2015 brach der junge Mann laut Anklageschrift in ein Wohnhaus in Willich ein. Dort soll er den Siphon aus dem Waschbecken herausgerissen und den Wasserhahn aufgedreht haben. Dadurch entstand ein erheblicher Wasserschaden in Höhe von 80 000 bis 90 000 Euro.

Gutachten über den Angeklagten soll demnächst verlesen werden

Im November 2015 soll der nunmehr 35-Jährige schließlich in ein Wohnhaus in Issum eingebrochen sein. Dort soll er alle Schränke durchwpühlt und Schmuck, Bekleidung und elektronische Geräte im Wert von rund 7800 Euro gestohlen haben. Der junge Mann auf der Anklagebank gibt alle Taten zu. An Details könne er sich jedoch nicht erinnern, weil er bei jedem der ihm vorgeworfenen Delikte unter Drogen gestanden habe. Er wüsste nicht mehr, dass er die ältere Frau eingesperrt habe, aber er schäme sich dafür, ergänzte er. Aufgrund dieser Erinnerungslücken hatte der Vorsitzende Richter bereits im Oktober entschieden, ein psychiatrisches Gutachten erstellen zu lassen, welches demnächst von dem beauftragten Sachverständigen vorgetragen wird.

Am Dienstag wurden diverse Zeugen gehört. Die mittlerweile 84-jährige ältere Dame, die von dem Angeklagten eingesperrt worden war, sagte aus, dass sie das Abschließen der Tür in der Nacht nicht bemerkte, da sie fest geschlafen habe. Erst am nächsten Morgen sei ihr klar geworden, dass sie im Obergeschoss eingeschlossen war. Sie konnte aber ihren Nachbarn kontaktieren, der sie dann befreite. Die ersten Tage und Nächte nach dem Einbruch habe sie ein wenig Angst verspürt, das sei aber „schnell besser geworden“.

Ein 55-jähriger Zeuge aus Issum, in dessen Haus der Beschuldigte im November 2015 eingebrochen war, erzählte, dass seine Ehefrau seit der Tat unter psychischen Problemen, konkret unter Angst vor dem Einschlafen, leide.

Der Prozess wird am 13. Dezember, 9 Uhr, fortgesetzt.sst