Auto verschenken: Halterwechsel schriftlich festhalten

München (dpa/tmn) - Wer sein altes Auto verschenkt, kann sich den Papierkram leider nicht schenken. Denn für die spätere umweltgerechte Entsorgung ist immer der letzte Halter verantwortlich. Alternativ kann das Altmetall an den Hersteller zurückgegeben werden.

Autobesitzer sollten sich schriftlich absichern, wenn sie ihren alten Wagen etwa zum Ausschlachten verschenken. Denn ihnen droht eine Anzeige wegen umweltgefährdender Abfallentsorgung, wenn der Beschenkte das Auto später einfach irgendwo abstellt. Das richtige Entsorgen eines Fahrzeugs sei immer Angelegenheit des letzten Halters, sagt Thomas Achelis vom Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) in München. Autobesitzer müssen daher sicherstellen, dass beim Verschenken auch der Halter wechselt.

Dazu müssen sie im Zuge der Schenkung die Kfz-Zulassungsbehörden informieren. Passende Musterformulare bieten einige Zulassungsbehörden im Internet an. Die Mitteilung muss der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) entsprechen und neben Angaben zum Kennzeichen des Fahrzeugs unter anderem die Anschrift des Beschenkten enthalten sowie dessen Bestätigung, Fahrzeugschein und -brief (Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II) erhalten zu haben.

Geht der ursprüngliche Besitzer nicht auf Nummer sicher, könne es für ihn schnell teuer werden, sagt Achelis. Denn wer eine unsachgemäße Entsorgung verantwortet, verstößt laut KS gegen das Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetz. Das sei im günstigsten Fall eine Ordnungswidrigkeit. Sind aber zum Beispiel giftige Flüssigkeiten aus dem Auto ins Erdreich gelangt, handele es sich um eine Straftat. Das Gesetz schreibt vor, dass Altfahrzeuge zur Entsorgung nur an anerkannte Betriebe übergeben werden dürfen. Zu den Schadstoffen im Auto gehören Kühl- und Kältemittel für Klimaanlagen, Motoröl oder Brems- und Batterieflüssigkeiten.

Weil Autos in den vergangenen Jahren technisch immer komplexer geworden sind, rät Achelis Hobbyschraubern vom Ausschlachten modernerer Fahrzeuge ab. „Das Risiko ist zu groß, dass dabei giftige Flüssigkeiten austreten.“ Bei Fahrzeugen ab dem Oldtimer-Alter von 30 Jahren sei dieses Risiko deutlich geringer. Haltern empfiehlt der KS-Sprecher, sich für die Rücknahme des alten Autos an den Hersteller zu wenden - zum Beispiel an einen Vertragshändler oder eine Vertragswerkstatt. Seit Januar 2007 sind Autohersteller nach Angaben des Verbands der Automobilindustrie (VDA) verpflichtet, Altautos - egal welchen Alters - zur Entsorgung zurückzunehmen.