Gebrauchtswagen-Gewährleistung ist ein Muss

Bonn (dpa/tmn) - Autohändler müssen generell eine Gewährleistung für Gebrauchtwagen übernehmen - auch wenn sie keine eigene Werkstatt haben. Darauf weist die Rechtsanwaltskanzlei Eimer Heuschmid Mehle in Bonn hin.

Der Verkäufer sei mindestens ein Jahr, in der Regel aber zwei Jahre lang dazu verpflichtet, Sachmängel an einem Gebrauchtwagen kostenlos nachzubessern. Das teilt die Rechtsanwaltskanzlei Eimer Heuschmid Mehle mit. Hat er keine Werkstatt, muss er die Reparatur bei einem anderen Betrieb in Auftrag geben und bezahlen. „Die fehlende Kontrolle über fremde Werkstattkosten begründet keine Unmöglichkeit der Leistungspflicht des Verkäufers ohne Werkstatt“, erklärte Verkehrsrechtsanwalt Peter Blumenthal.

Neben den Arbeits- und Materialkosten für das Nachbessern eines Gebrauchtwagens müssen Autohändler auch Transport- und Wegekosten übernehmen. Der Kunde darf dem Verkäufer aber nicht zuvorkommen: Erteilt er einer Werkstatt seiner Wahl einen Reparaturauftrag und schickt dem Händler anschließend die Rechnung, darf dieser die Kostenübernahme verweigern. Vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern kann ein Kunde laut Blumenthal erst dann, wenn zwei Reparaturversuche fehlschlugen, die Reparatur extrem lange dauert oder begründete Zweifel bestehen, dass sich ein Gebrauchtwagen gar nicht mehr auf Vordermann bringen lässt.