Gebrauchtwagen: Keine Rücknahme nach Mängelbeseitigung
Schleswig (dpa) - Wer einen Gebrauchtwagen kauft und erst nach der eigenen Reparatur eines Mangels die Rücknahme verlangt, hat keinen Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrages. Das entschied das schleswig-holsteinische Oberlandesgericht.
Der Kläger hatte ein gebrauchtes Auto im Internet ersteigert. Der Verkäufer hatte Garantie und Rücknahme ausgeschlossen und auf defekte Glühkerzen hingewiesen. Der Kläger entdeckte nach dem Kauf ein fachwidrig aufgebohrtes Glühkerzen-Gewinde, beseitigte den Mangel und wollte acht Monate danach vom Kauf zurücktreten. Laut Gericht war das Auto zu diesem Zeitpunkt nicht mangelhaft, da der Mangel schon behoben war. Auch Reparaturkosten könne der Kläger nicht zurückverlangen, da der Verkäufer eine Gewährleistung wirksam ausgeschlossen habe (Az. 3 U 22/12).