Schriftlich und pünktlich: Regeln für die Fahrgemeinschaft
Stuttgart (dpa/tmn) - Feste Fahrgemeinschaften zur Arbeit sparen Kosten und Nerven - denn für ein Fahrzeug lässt sich womöglich schneller ein Parkplatz finden als für fünf. Damit es mit den Kollegen im Wagen funktioniert, sind einige Absprachen nötig.
Der Auto Club Europa (ACE) gibt einen Überblick:
Zeiten absprechen: Feste Treffzeiten sind unabdingbar, um Ärger unter den Kollegen zu vermeiden. Wer sich verspätet, muss anrufen. Am besten vereinbart man schon im Vorhinein, wie lange man wartet, wenn sich jemand verspätet: Dann können die pünktlichen Kollegen ohne schlechtes Gewissen losfahren, ist die Verspätung zu groß.
Versicherungsschutz: Eine Insassenunfallversicherung ist für die Fahrgemeinschaft zur Arbeit unnötig. Denn sie ist schon versichert: über die Kfz-Haftpflicht des Fahrers und die zuständige Berufsgenossenschaft. Umwege auf dem Weg zur Arbeit sind nur bedingt erlaubt: Ein Stopp an der Tankstelle ist in Ordnung. Ein Umweg, um im Supermarkt einzukaufen, dagegen nicht - dann geht der Versicherungsschutz verloren.
Schriftliche Abmachung:Schließen sich mehrere Personen zusammen, um in einem Auto eine gemeinsame Fahrt anzutreten und sich dafür die Kosten zu teilen, entsteht dadurch rechtlich gesehen schon eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Daraus ergeben sich Rechte und Pflichten. Kommt der Fahrer etwa nicht, setzt er sich Schadenersatzansprüchen und der Erstattung von Taxikosten aus. Der ACE empfiehlt, die Fahrgemeinschaft schriftlich zu vereinbaren, um Ärger und Missverständnissen vorzubeugen.
Steuern: Die vollständige Entfernungspauschale lässt sich auch als Mitglied einer Fahrgemeinschaft beantragen. Für die Steuervergünstigen ist es unerheblich, ob man mit drei Kollegen oder alleine zur Arbeit pendelt. Vereinbart man eine Kostenteilung, darf diese aber nicht in den gewerblichen Bereich abrutschen: Das heißt, der Fahrer darf nicht mehr Geld einsammeln, als die Fahrten kosten, und er muss auch seinen eigenen Anteil zahlen.