Verbotene Blitzerwarner: Rechtliche Grauzone auf dem Beifahrersitz

München/Flensburg (dpa/tmn) - Wo auf der Strecke mit Blitzgeräten zu rechnen ist, wüssten viele Autofahrer gerne. Aber die Verkehrsminister wollen Blitzerwarner nicht erlauben. Für den Beifahrer gilt das Verbot nicht.

Der Fahrer darf sich aber nicht einfach von ihm warnen lassen.

Autofahrer in Deutschland dürfen auch in Zukunft keine Blitzerwarner benutzen. Gegen die Erlaubnis sprach sich die Mehrheit der Verkehrsminister der Länder bei einer Konferenz in Flensburg aus. Das Verbot aller Geräte oder Apps zur Warnung vor Geschwindigkeitsmessungen bleibt also - und mit ihm eine rechtliche Grauzone: auf dem Beifahrersitz.

„Die Straßenverkehrsordnung verbietet nur dem Fahrer, ein Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen“, verweist ADAC-Jurist Markus Schäpe auf den Gesetzestext. „Folglich kann ein Beifahrer nicht bestraft werden, wenn er sein eigenes Navigationsgerät mit aktiviertem Blitzerwarner oder ein Smartphone mit entsprechender App im Auto anbringt.“ Und solange der Fahrer nicht nachweislich darüber Bescheid weiß, dass sein Mitfahrer die Warnfunktion nutzt, könne auch er nicht bestraft werden.

Blitzerwarner-Nutzern drohen normalerweise 75 Euro Bußgeld und vier Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei. „Wer allein im Auto sitzt und von der Polizei mit aktiviertem Radarwarner im Navi oder Handy erwischt wird, hat natürlich schlechte Karten - der kann sich kaum herausreden“, sagt Schäpe. Theoretisch dürfe die Polizei diese Geräte dann sogar beschlagnahmen. „Aus der Praxis ist mir aber kein Fall bekannt, in dem das geschehen ist.“ Anders bei speziellen Radarwarnern, die keine andere Funktion haben: „Die sind strikt verboten und werden einkassiert“, weiß Schäpe. Bei Navis oder Handys wäre das unverhältnismäßig.

Navigationsgeräte mit Blitzerwarner-Software werden in der Regel vom Hersteller mit Daten zu fest installierten Tempomessstellen gefüttert, erklärt ADAC-Experte Helmut Schmaler. „Nähert sich der Fahrer einer Messstelle, bekommt er einen Hinweis.“ Auf einigen Geräten laufen auch Live-Dienste, die zusätzlich auf mobile Kontrollen hinweisen, die von Nutzern aktuell gemeldet werden. Blitzer-Apps für Smartphones greifen auf Datenbanken zu, die ebenfalls von Autofahrern mit Informationen über fest installierte Radarfallen oder aktuelle Tempomessungen gefüttert werden.

„Im Gegensatz zu diesen Systemen spüren spezielle Radarwarngeräte aktiv in der Fahrzeugumgebung die Strahlung von Laserpistolen und radarbasierten Messstationen auf“, erläutert Schmaler. Einige erkennen auch Blitzer mit Lichtschranke, indem sie die Datenverbindung zwischen Lichtschranke und Tempomessgerät frühzeitig registrieren. Feste Messstationen mit Kontaktschleife in der Fahrbahn können die aktiven Radarwarner laut dem ADAC-Experten nicht orten.