Wann ist beim Tuning eine technische Abnahme nötig?
Essen (dpa/tmn) - Breitreifen, Sportlenkrad oder Chiptuning für den Motor: Es gibt jede Menge Möglichkeiten, ein Fahrzeug individuell umzurüsten. Aber nicht alles Machbare ist auch erlaubt, erklärt der TÜV Nord.
Alle Änderungen an Fahrwerk, Motor oder Karosserie müssen verkehrssicher sein, gibt der TÜV Nord zu bedenken. Wird etwa die Motorleistung angehoben, sind danach unter Umständen bessere Bremsen erforderlich, um das Fahrzeug weiterhin sicher stoppen zu können. Der TÜV rät, nur amtlich geprüfte Fahrzeugteile zu verbauen, um sich bei der Hauptuntersuchung oder einer Polizeikontrolle Ärger zu ersparen.
Im einfachsten Fall wird für die Teile eine ECE-Genehmigung oder eine EWG-Betriebserlaubnis mitgeliefert - dann ist keine weitere Begutachtung durch eine technische Prüforganisation erforderlich. Das gilt auch für viele Anbauteile mit einer Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE). Liegt dagegen nur ein Teilegutachten vor oder wurden ungeprüfte Teile beim Tuning verwendet, muss der Fahrzeugumbau von einem Sachverständigen abgenommen werden. Sonst erlischt in der Regel die Betriebserlaubnis.