Wer schon vor dem 17. Lebensjahr ohne Führerschein fährt, begeht hingegen eine Straftat. Das Straßenverkehrsgesetz ist eindeutig: Wer vorsätzlich handelt, dem droht eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe. Bei Fahrlässigkeit sind es bis zu sechs Monate oder Geldstrafe. Und: Dieselben Strafen drohen auch dem Halter des Fahrzeugs, wenn er die Fahrt zulässt.
Über die Schwere der Tat und die Konsequenzen entscheiden Richter. Üblicherweise kommt bei 17-Jährigen das Jugendstrafrecht zur Anwendung. So kann es eine Geldstrafe geben oder es werden Sozialstunden verhängt. Dazu kann noch eine weitere Strafe kommen: Aufgrund der erwiesenen Unzuverlässigkeit wird man für ein paar Jahre für den Führerscheinerwerb gesperrt.