Apple verliert in Deutschland Patentschutz für Entsperr-Geste

München (dpa) - Apple hat in Deutschland das Patent für die typische Schiebe-Geste zum Entsperren seiner iPhones und iPads verloren.

Das Bundespatentgericht entschied, das Europäische Patent mit der Nummer EP1964022 sei nichtig. Apple kann gegen die Entscheidung beim Bundesgerichtshof in Berufung gehen. Die Rivalen Samsung und Motorola waren gegen das Patent vorgegangen.

Das Bundespatentgericht argumentierte, Merkmale des Patentanspruchs in der erteilten Fassung seien „als nicht-technisch anzusehen und daher nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Beschwerdekammern des Europäischen Patentamts bei der Beurteilung der Patentfähigkeit nicht zu berücksichtigen“.

Ein technisches Problem werde durch die fraglichen Maßnahmen nicht gelöst. Auch die von Apple vorgelegten 14 Hilfsanträge mit Ergänzungen zu den Merkmalen erachtete das Gericht als nicht patentfähig, wie aus einer Mitteilung von Freitag hervorgeht.

Das Entsperren eines iPhones oder iPads über einen virtuellen Schieberegler auf dem Bildschirm ist eine der bekanntesten Funktionen seit dem Start der ersten Apple-Handys 2007. Apple hatte das Patent
mit der offiziellen Bezeichnung „Entsperrung einer Vorrichtung durch Durchführung von Gesten auf einem Entsperrungsbild“ in mehreren Klagen eingesetzt.

Rivalen greifen inzwischen zu anderen Gesten, mit denen die Nutzer ihre Geräte entsperren können. Deshalb hat das Schutzrecht inzwischen eher einen Prestige-Wert. „Dieses Patent ist für Apple nicht annähernd so strategisch wichtig wie es bekannt ist“, kommentierte etwa der deutsche Patent-Experte Florian Müller, der die Verhandlung am Donnerstag verfolgt hatte.