Deutscher Buchhandel begrüßt Google-Urteil
Frankfurt/Berlin (dpa) - Der deutsche Buchhandel hat den Stopp der Buchpläne von Google durch ein US-Gericht begrüßt. „Heute ist ein wichtiger Tag für das Urheberrecht“, sagte der Vorsteher des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, Gottfried Honnefelder.
Das Urteil zeige „der ganzen Welt, dass geistiges Eigentum nicht aufgrund privater oder kommerzieller Interessen zur Disposition gestellt werden kann“. Ein Richter in New York hatte am Dienstag einen Vergleich zwischen dem Internet-Konzern und amerikanischen Autoren und Verlegern gekippt. Die Einigung sei zu vorteilhaft für Google, sagte er zur Begründung. Dem Vergleich zufolge hätte das Unternehmen im Gegenzug für die Zahlung von 125 Millionen Dollar das Recht gehabt, in den USA registrierte Bücher einzuscannen und ohne Rückfrage beim Rechteinhaber online zu stellen.
Der Vergleich stammt aus dem Jahr 2008; er wurde 2009 nach heftiger Kritik aus Europa bereits einmal überarbeitet. Gegen den Deal hatten in den vergangenen Jahren auch deutsche Autoren und Verlage Front gemacht.
Google begann 2004 damit, Bücher einzuscannen, ins Internet zu stellen und durchsuchbar zu machen. Das Projekt „Google Books“ stützt sich auf Werke, bei denen das Urheberrecht abgelaufen ist, die also für jedermann frei verwendet werden dürfen. Mit dem US-Vergleich wollte Google auch solche Bücher anbieten, bei denen der Rechtsschutz noch besteht, die aber nicht mehr verfügbar sind.
„Das Scheitern des von Google angestrebten Vergleichs darf allerdings nicht bedeuten, das Ziel der Digitalisierung des kulturellen Erbes in Buchform aus dem Blick zu verlieren“, sagte Honnefelder. „Deswegen werden wir gemeinsam mit unseren Partnern in Bibliotheken, Autorenverbänden und VG Wort intensiv weiter daran arbeiten, dass vergriffene und verwaiste deutsche Bücher im Internet zugänglich werden, ohne dass es dabei zu Verletzungen der Rechte ihrer Urheber kommt.“ So unterstütze und fördere der Börsenverein beispielsweise intensiv das Projekt der Deutschen Digitalen Bibliothek.