Save.TV darf RTL-Programm nicht weitersenden
Dresden/Berlin (dpa) - Der Online-Videorekorder Save.TV darf nach einer Gerichtsentscheidung keine Fernsehsendungen von RTL mehr an seine Nutzer verbreiten.
Der 14. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Dresden habe entschieden, dass es sich bei dem von Save.TV betriebenen Verfahren um eine unerlaubte Weitersendung der RTL-Inhalte handle, erklärte eine Sprecherin des Gerichts am Donnerstag auf Anfrage. In seinem am Dienstag ergangenen Urteil (AZ: 14 U 801/07 - Beschluss vom 12. Juli 2011) befand das Gericht aber zugleich, dass die Aufzeichnung von Sendungen durch die Nutzer von Save.TV keine Vervielfältigung darstelle.
Save.TV ist eines von mehreren Internet-Angeboten, bei dem man online Sendungen mehrerer Fernsehsender aufzeichnen lassen kann. Danach kann man sich die Sendung mit dem Internet-Browser anschauen. Ein zweiwöchiger Test ist kostenlos, danach müssen Nutzer eine Gebühr dafür Zahlen.
Der Rechtsstreit zwischen RTL und Save.TV ging über mehrere Instanzen bis hin zum Bundesgerichtshof. Beide Parteien zeigten sich zufrieden mit dem Urteil, für das keine Revision zugelassen wurde. Für die Klägerin erklärte ein RTL-Sprecher, das Gericht habe „im Sinne von RTL Television entschieden, dass die Einbindung des Programms "RTL" in das Angebot Save.TV ohne die Zustimmung von RTL Television weiterhin unzulässig und daher zu unterlassen“ sei. Das Angebot von Save.TV verletze das Senderecht von RTL Television.
Allerdings sprach auch Save.TV von einem „juristischen Erfolg“. Bei der automatisierten Aufzeichnung von Sendungen im Auftrag der eigenen Kunden handle es sich nach Auffassung des Gerichts um zulässige Privatkopien - analog zum herkömmlichen Videorekorder. Das Vervielfältigungsrecht des Urhebers werde damit nicht verletzt. In der Frage der Weitersendung von Fernsehsendungen bestehe aber nach wie vor Klärungsbedarf, erklärte SaveTV. Geschäftsführer Thomas Kutsch kündigte in einer Pressemitteilung vom Mittwoch an, weiter zu „kämpfen, bis die Weitersendungsfrage final vor dem BGH geklärt ist“. Ein Videorekorder im Internet biete „exakt die gleiche Funktionalität wie ein handelsüblicher Festplattenrekorder“.
Im Mai 2007 hatte das Landgericht Dresden geurteilt, dass Save.TV die Vervielfältigung von RTL-Sendungen unterlassen müsse. Die Berufung dagegen wurde vom Oberlandesgericht im Oktober 2007 zurückgewiesen. Im April 2009 hob das BGH das Urteil jedoch auf und veranlasste eine neue Verhandlung vor dem Oberlandesgericht.