Schadenersatz bei Internetausfall wegen Anbieterwechsels
Berlin (dpa/tmn) - Bleiben Kunden nach einem Anbieterwechsel eine zeit lang ohne Internet, ist das mehr als ärgerlich. Ihnen steht dann Schadenersatz zu - allerdings nur anteilig, wie das Amtsgericht Düsseldorf befand.
Funktioniert das Internet wegen eines Anbieterwechsels für längere Zeit nicht, hat der Betroffene Anrecht auf Schadenersatz. Allerdings kann er nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Düsseldorf (Az.: 20 C 8948/13) nur anteilig die Kosten verlangen, die bei geglückter Schaltung marktüblich und durchschnittlich für den Internetanschluss angefallen wären. Er habe keinen Anspruch, sich Kosten für einen weiteren, ersatzweise abgeschlossenen Vertrag erstatten zu lassen. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im Deutschen Anwaltverein hin.
In dem Fall hatte ein Mann den Internetanbieter wechseln wollen. Seinem bisherigen Anbieter gelang es nicht, die technischen und vertraglichen Voraussetzungen für einen reibungslosen Wechsel zu schaffen. Daher war der Mann zwölf Tage offline - und klagte. Von seinem ehemaligen Anbieter verlangte er die Erstattung der Kosten für einen Internetvertrag mit längerer Laufzeit, den er in den zwölf Tagen ersatzweise abgeschlossen hatte. Die Kammer sprach ihm aber nur 21 Euro Schadenersatz zu - so viel, wie ihn sein ursprünglicher Anschluss mit einem monatlichen Tarifpreis von 52,49 Euro in den entgangenen zwölf Tagen gekostet hätte.