Telefonrechnung: Urteil gegen Mobilfunkanbieter
Berlin (dpa) - Schock für einen Berliner Handynutzer: Der Mann sollte exakt 14 727,65 Euro bezahlen und weigerte sich. Der Mobilfunkanbieter klagte gegen den Kunden - aber weitgehend erfolglos, wie aus einer Entscheidung des Berliner Landgerichts hervorgeht.
Der Kunde sollte eigentlich 14 727,65 Euro bezahlen, nun werden es nur zehn. Der Anbieter hatte dem Kunden im August 2009 den Betrag in Rechnung gestellt. Davon entfielen den Angaben zufolge rund 14 706 Euro auf Verbindungen allein zwischen dem 8. und 9. August. Der Kunde hatte jedoch im Vorfeld einen Prepaid-Tarif gewählt, den der Anbieter im Internet mit den Worten „einfach abtelefonieren, erhöhte Kostenkontrolle, automatische Aufladung möglich“ beworben habe. Der Kunde ging davon aus, dass er selber bestimmen kann, wann er sein Handy-Guthaben wieder aufstockt.
Auch nach Auffassung des Gerichts enthält die „nicht näher erläuterte Klausel“ höchstens das Einverständnis des Kunden, das Guthaben zunächst automatisch mit zehn Euro aufladen zu lassen. Danach entscheide er aber selber, ob das Guthaben erneut aufgeladen werde oder nicht. Ein unbegrenztes automatisches Wiederaufladen sei nicht vereinbart worden (Aktenzeichen: 38 O 350/10).