Urheberabgabe für PCs und Drucker beschäftigt EuGH
Karlsruhe (dpa) - Der Streit um Urheberrechtsvergütungen zwischen Computerherstellern und der VG Wort wird den Europäischen Gerichtshof (EuGH) beschäftigen. Der Bundesgerichtshof legte am Donnerstag dem EuGH mehrere Fragen zur Auslegung der Europäischen Richtlinien zum Urheberrecht vor.
Die VG Wort, welche als Verwertungsgesellschaft die Urheberrechte von Autoren vertritt, verlangt Vergütungen für in Deutschland seit 2001 bis Ende 2007 vertriebene PCs und Drucker. Damit sollen die Urheber für die Anfertigung privater Kopien entschädigt werden (Az. I ZR 162/10 u.a.).
Der Streit betrifft nur die Jahre 2001 bis 2007. Seit einer Gesetzesänderung 2008 besteht ein Vergütungsanspruch hinsichtlich sämtlicher Gerätetypen, die für bestimmte Vervielfältigungen zum eigenen Gebrauch benutzt werden. Verwertungsgesellschaften und der „Bundesverband Computerhersteller“ haben sich auf einen Vergütungssatz von 13,65 Euro für PCs oder Laptops mit eingebautem Brenner geeinigt.