Gurlitts Millionenschatz geht in die Schweiz

Das Kunstmuseum Bern ist alleiniger Erbe der Sammlung. Bayerisches Ministerium will Ausfuhr der Bilder überprüfen lassen.

München/Bern. Der Münchner Kunstsammler Cornelius Gurlitt ist tot. Er hat vorher noch sein Erbe bestellt. Der Krimi, der die Kunstwelt seit Monaten in Atem hält, ist aber noch nicht vorbei. Fragen und Antworten.

Gurlitt hat verfügt, dass die Bilder ans Kunstmuseum Bern in der Schweiz gehen. Das hat das Museum bestätigt. Wann das der Fall sein wird, ist offen. Und um einen Teil der Sammlung, die als mögliche NS-Raubkunst infrage kommt, kümmert sich voraussichtlich noch mindestens ein Jahr lang die Taskforce. Sie geht von 458 verdächtigen Bildern aus. Den anderen Teil dürften die Erben bekommen.

Das ist dem Museum selbst nicht klar. Verbindungen zu Gurlitt hatte das Haus bisher nicht. Die Nachricht sei für das Museum „wie ein Blitz aus heiterem Himmel“ gekommen. Es gibt Vermutungen, dass Gurlitt nach der Beschlagnahme seiner geliebten Bilder und dem Ermittlungsverfahren über die deutschen Behörden so verärgert war, dass er seinen Schatz keiner deutschen Institution überlassen wollte.

Gurlitt hatte keine Kinder und nach dem Tod seiner Schwester Benita nur entfernte Verwandte. Dazu gehören ein entfernter Cousin in Spanien und sein Schwager in der Nähe von Stuttgart. Anspruch auf einen Pflichtteil haben sie laut dem Präsidenten des Deutschen Forums für Erbrecht, Anton Steiner, nicht.

Gurlitt hat sein Testament bei einem Notar in Baden-Württemberg hinterlegt. Das Amtsgericht München als Nachlassgericht hat es angefordert und rechnet in der kommenden Woche damit. „Dann wird hier der zuständige Rechtspfleger das Testament prüfen, um festzustellen, ob es ordnungsgemäß errichtet worden ist und um festzustellen, ob der Verstorbene Erben eingesetzt hat“, sagte Gerichtspräsident Gerhard Zierl.

Möglicherweise nicht. Wenn die Bilder in ein Nicht-EU-Land gehen, könnte unter Umständen das Gesetz zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung (siehe Info-Kasten) greifen. Das bayerische Kunstministerium als zuständige Behörde will prüfen, ob Werke aus der Sammlung Gurlitt in das Verzeichnis aufgenommen werden.

Mit ziemlicher Sicherheit. Die Vereinbarung, die Gurlitt erst im April mit der Bundesregierung und dem Freistaat Bayern getroffen hat, ist laut Justizministerium für die Erben bindend. Der Erbenanwalt Markus Stötzel rechnet mit Verzögerungen in den Verhandlungen mit den Nachfahren der von den Nazis enteigneten Besitzern. „Jetzt sind wir in einem Vakuum.“