Meinung Auch Deutsch-Türken haben das Recht einer freien Wahl
Noch gehen selbst Kritiker der türkischen Regierung davon aus, dass die Abstimmung über das Verfassungsreferendum weitgehend korrekt verlaufen wird, trotz aller Drangsalierung der Medien und der Opposition.
Auch wird es Wahlbeobachter geben. Insofern gab es für die Bundesregierung keinen Grund, den Deutsch-Türken hierzulande die Teilnahme daran zu verwehren.
In seinen Konsulaten kann Ankara sowieso wählen lassen, wie es will, und dass zusätzliche, von der Türkei zu finanzierende Wahllokale außerhalb der diplomatischen Räumlichkeiten gestattet werden, ist nur fair. Es wäre Schikane, die 1,4 Millionen Wahlberechtigten in Deutschland Schlange stehen zu lassen. Auch andere in Deutschland lebende Ausländer nehmen regelmäßig an ihren Heimatwahlen teil, zuletzt die Amerikaner. Und auch die Auslandsdeutschen können bei Bundestagswahlen ihre Stimme abgeben. Allerdings gibt es bei fast allen anderen Nationen immer nur die Möglichkeit zur Briefwahl, die die Türkei nicht kennt.
Den gleichwohl großzügigen Genehmigungsbescheid aus Berlin darf man nun allerdings Erdogan und seiner Clique vorhalten, die mit wüsten und großmäuligen Beschimpfungen nur so um sich werfen. Nicht Deutsche oder Niederländer treten Freiheit und Demokratie mit Füßen, es sind sie. Hierzulande darf jeder seine Meinung sagen, selbst Erdogan, wenn er sich an die Regeln hält. Und hier darf jeder wählen, so lange die Wahl frei ist.
An diesem Punkt freilich ist eine wichtige Einschränkung vorzunehmen: Für den Fall, dass Erdogan sein Präsidialsystem am 16. April tatsächlich durchsetzt, muss es die letzte Genehmigung dieser Art gewesen sein. Denn was danach kommt, werden nur noch Scheinwahlen zur Bestätigung einer faktischen Diktatur sein. Dafür muss kein Land die Hand zu Hilfe reichen.