Kommentar Ja zum Ausländer-Wahlrecht
Deutschland ist ein Einwanderungsland, das gilt vor allem für Nordrhein-Westfalen. Hier leben 2,1 Millionen Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft — 1,1 Millionen davon sind Nicht-EU-Ausländer im wahlfähigem Alter.
Viele von ihnen leben schon lange hier, sind in ihren Kommunen integriert und engagiert. Sie zahlen Steuern und ins Sozialversicherungssystem ein. Aber Mitbestimmen dürfen sie nicht. Der Landesintegrationsrat und der Deutsche Gewerkschaftsbund NRW wollen das ändern. Sie setzen sich für ein kommunales Wahlrecht für Menschen mit Migrationshintergrund ein, insofern diese über 18 Jahre alt sind und länger als fünf Jahre in Deutschland leben.
Es ist sinnvoll, wenn Menschen, die in einer Kommune leben, dort auch mitbestimmen können. Denn sie sind Teil der Städte und verdienen es, in den Rathäusern repräsentiert zu werden — oder sich wählen lassen zu können.
Kommunalpolitik ist das kleinste Rad des Machtapparats. Es geht dabei nicht um die Staatsgewalten — die werden von anderen Stellen aus gelenkt. Es geht um die Gestaltung der eigenen Lebenswirklichkeit — um den Stadtteil, das Viertel. Wer sich daran beteiligen möchte, sollte das dürfen.
Das werden nicht einmal besonders viele sein. Wahlrecht schafft nicht unbedingt ein Interesse daran, dieses auch zu nutzen. Das sieht man oft genug — bei deutschen Staatsbürgern. Insofern werden die Kommunen sicher nicht plötzlich durch Minderheiten bestimmt. Aber diese können Gehör finden.
Gleichzeitig könnte die Möglichkeit auf mehr Mitbestimmung zu mehr Integrationswillen unter Migranten führen, die sich bisher weniger mit ihrem Wohnort identifizieren. Denn warum sollte man ein Teil von etwas werden wollen, an dem man nicht teilhaben darf?
EU-Ausländer dürfen auf kommunaler Ebene ohnehin schon wählen. Das sollte auch für deren Nachbarn gelten, egal, ob diese aus Bosnien-Herzegowina oder der Türkei stammen.