Ausbildung Was Azubis beim Start in die Lehre beachten sollten

Für viele Jugendliche beginnt Anfang August oder Anfang September die Lehre. Beim Wechsel von der Schulbank in die Ausbildung gilt es einiges zu beachten.

Für viele Azubis geht in den nächsten Wochen die Ausbildung los.

Foto: dpa/Annette Riedl

Was ist beim Ausbildungsvertrag wichtig?

Der Vertrag muss vor der Unterschrift genau durchgelesen werden. Ist etwas unklar, sollte der künftige Azubi sofort nachfragen. Unterzeichnet wird der Vertrag vom Ausbilder und vom Auszubildenden. Ist der Lehrling noch keine 18 Jahre alt, müssen auch die Erziehungsberechtigten unterschreiben. Der Vertrag muss unter anderem Angaben zur Ausbildungsdauer, zur Bezahlung und zur Arbeitszeit enthalten.

Was bedeutet die Probezeit?

In dieser Zeit kann die Ausbildung von einem Tag auf den anderen ohne Begründung schriftlich gekündigt werden. Dies gilt für den Azubi, aber auch für den Betrieb. Die Dauer der Probezeit ist im Ausbildungsvertrag festgehalten, sie liegt in der Regel zwischen zwei und vier Monaten.

Welcher Kündigungsschutz gilt?

Nach Ende der Probezeit haben Auszubildende einen besonderen Kündigungsschutz. Ein Betrieb kann einem Lehrling nur dann außerordentlich und fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Der Lehrling seinerseits kann nach der Probezeit jederzeit mit einer vierwöchigen Frist kündigen.

Was verdienen Azubis?

Die Bezahlung ist sehr unterschiedlich. In der Regel ist die Vergütung in Tarifverträgen festgelegt. Im Jahr 2020 verdienten Azubis nach Angaben des Bundesinstituts für Berufsbildung (Bibb) im Westen im Schnitt 965 Euro, im Osten waren es 939 Euro. Bundesweit lag der Durchschnittsverdienst bei 963 Euro brutto pro Monat.

Die Corona-Pandemie machte sich laut Bibb auch in den Tarifverträgen für Auszubildende bemerkbar. Zwar sei während der Pandemie eine Reihe von bereits vorher beschlossenen Tariferhöhungen in Kraft getreten. Die Folgen der Pandemie könnten sich jedoch künftig auch durch weniger Gehalt oder eine niedrigere Anzahl von angebotenen Ausbildungsverträgen bemerkbar machen. Besonders betroffen sind hier Branchen wie das Hotel- und Gaststättengewerbe oder die Veranstaltungsbranche.

Wie verhalte ich mich, wenn ich krank bin?

Wer über Nacht krank wird, muss sich am Morgen unverzüglich bei seinem Betrieb melden. Wer länger als drei Tage krank ist, braucht in der Regel eine Krankschreibung vom Arzt. Manche Betriebe fordern auch schon früher ein Attest. Auch wer nicht zur Berufsschule gehen kann, muss sich krank melden. Bei einer längeren Krankheit zahlt der Betrieb sechs Wochen den Lohn weiter. Danach gibt es sogenanntes Krankengeld von der Krankenkasse.

Müssen Azubis Überstunden leisten?

Eigentlich nicht. In Ausnahmen ist dies aber möglich. Überstunden müssen mindestens mit Freizeit ausgeglichen werden.

Müssen sich Azubis besonders versichern?

Auszubildende sind in der Regel in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Bei Auslandsaufenthalten sollte eine Auslandsreisekrankenversicherung abgeschlossen werden.

Eine private Haftpflichtversicherung ist in der Ausbildung unverzichtbar. Häufig gelten Kinder aber bei der Haftpflicht ihrer Eltern als mitversichert - ein Blick in die Police lohnt sich also. Es ist allerdings möglich, dass der Versicherer ein Höchstalter für die Mitversicherten festgelegt hat.

Wer schon verheiratet ist oder eine zweite Lehre macht, der ist nicht mehr über die Haftpflichtversicherung der Eltern geschützt. Verbraucherschützer empfehlen außerdem, schon als Azubi eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Sie springt ein, wenn der Betroffene wegen Krankheit oder Unfalls nicht mehr voll arbeiten kann.

Wer hilft bei Problemen im Betrieb?

Der Betriebsrat ist auch für Azubis eine Anlaufstelle. Zudem gibt es Ausbildungsberater bei den Kammern und Innungen.